Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code:
DE11 StuttgartPostleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG – Beschaffung Großprojekt Stuttgart – Ulm (FE.EI-SW-G)
E-Mail:
einkauf-s21nbs@deutschebahn.comFax: +49 69-265-21939
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.deutschebahn.comAdresse des Beschafferprofils:
http://www.deutschebahn.com/bieterportal Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21,PFA 1.1: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofhalle, Düker HS West und Canstatter Str. Düker Nessenbach TEC510243929
Referenznummer der Bekanntmachung: 2010/S 137-211193
II.1.2)CPV-Code Hauptteil45213321 Bau von Bahnhöfen
II.1.3)Art des AuftragsBauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21,PFA 1.1: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofhalle, Düker HS West und Canstatter Str. Düker Nessenbach
Los-Nr.: VE01
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:
S21,PFA 1.1: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofhalle, Düker HS West und Canstatter Str. Düker Nessenbach.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 10/02/2011
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier Abschnitt Stuttgart-Wendlingen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: TEC 5/10/243929
Bezeichnung des Auftrags:
S21, PFA 1.1, VE 01: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofshalle, Düker HS West und Canstatter Str. Düker Nessenbach
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:22/03/2012
V.2.2)Angaben zu den AngebotenDer Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Ed. Züblin AG
Postanschrift: Albstadtweg 1-5
Ort: Stuttgart
NUTS-Code:
DE11 StuttgartPostleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail:
info@zueblin.deTelefon: +49 71178830
Fax: +49 7117883390
Internet-Adresse:
www.zueblin.deDer Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)Gesamtwert der Beschaffung: 323 444 395.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:12/05/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil45213321 Bau von Bahnhöfen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
438: Bauleistungen des Ausbaus und der Technischen Ausrüstung, der Baulogistikplanung, der Gesamtterminplanung sowie zusätzliche Koordinations- und Steuerungsleistungen.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 29/04/2021
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Ed. Züblin AG
Postanschrift: Albstadtweg 1-5
Ort: Stuttgart
NUTS-Code:
DE11 StuttgartPostleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail:
info@zueblin.deTelefon: +49 71178830
Fax: +49 7117883390
Internet-Adresse:
www.zueblin.deDer Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Auftragserweiterung betrifft Ausbauleistungen (Gerüstbauarbeiten, Stahlbau, Trockenbau, Estrich, WDVS, Putz- und Malerarbeiten, Metallbauarbeiten, Fliesen-, Platten-, Bodenbelagsarbeiten, Naturwerksteinarbeiten, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten, Technische Ausrüstung/TA, Betriebliche Einbauten), die Gesamttermin und Baulogistikplanung sowie zusätzliche Koordinations- und Steuerungsleistungen. Die Ausführung dieser jetzt zu vergebenden Leistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, ist auf Grund der vergangenen, terminlichen Verschiebungen und der dadurch wirksam gewordenen bautechnischen Zusammenhänge zur Erreichung der Projektziele zu den bereits vergebenen Rohbauleistungen erforderlich geworden, da es nun eine ca. dreijährige Kooperationsphase auf der Baustelle geben muss, in der der Rohbau und alle anderen Gewerke parallel zueinander arbeiten. Der AN wurde mit der Erbringung von Rohbauarbeiten des neuen Hauptbahnhofs Stuttgart beauftragt. Der Vertrag sah ursprünglich für die Ausführung der Rohbauarbeiten eine Ausführungsfrist bis Ende 2018 vor, dem sich die Ausführung der Ausbaugewerke und der Gewerke der technischen Ausrüstung (TA) anschließen sollte. Die Rohbauarbeiten standen somit in keiner Abhängigkeit bzw. unter keinem Einfluss von Störungen durch den erst nachfolgenden Ausbau des künftigen Bahnhofs und umgekehrt.
Lediglich mit einer parallelen und eng getakteten Bauausführung des Rohbaus und der Ausbau-, und TA-Gewerke können die Projektziele erreicht werden.
Die aufgrund der aktuellen Bauablauf- und Inbetriebnahmeplanung nunmehr parallel auszuführenden Bauleistungen unter beengten innerstädtischen Platzverhältnissen werden infolge der damit verbundenen Verzahnung der einzelnen Gewerke zu hochverdichteten und hochkomplexen Arbeitsabläufen und Schnittstellen führen. Aus diesem Grund sind die Leistungen des Ausbaus und der TA in den Vertrag des Rohbauunternehmers zu integrieren und über eine integrierte Gesamtterminplanung sowie Gesamtbaulogistik aus einer Hand zusammenzuführen. Die Bautechnologischen Abhängigkeiten aller Abläufe führen zu wechselseitigen Beeinflussungen und erfordern somit eine besonders intensive Interaktion der einzelnen Gewerke. Nur durch Beauftragung des aktuellen Rohbauunternehmers mit integralem und gesamtheitlichem Leistungssoll, unter Berücksichtigung der erforderlichen Testbetriebsphasen, können die Projektziele erreicht werden.
VII.2.2)Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Ein Wechsel des AN wäre gleichzeitig mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Eine gleichzeitige Ausführung der bereits beauftragten Bauleistungen mit den jetzt zu vergebenden zusätzlichen Leistungen durch unterschiedliche Auftragnehmer wäre unter dem Gesichtspunkt der terminlichen und baulogistischen Anforderungen mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen und Risiken für den Projektablauf verbunden. Das hieraus resultierende Verzögerungsrisiko wird als sehr erheblich eingeschätzt. Hieraus würden erhebliche zusätzliche Baukosten sowie erhebliche Folgekosten sowohl für das Gesamtprojekt S21 als auch für die davon betroffene weitere Bahninfrastruktur resultieren. Dem kann mit einer Erweiterung des bereits vergebenen Auftrags nur wirksam begegnet werden, wenn dem AN zugleich die hier genannten zusätzlichen Leistungen mit übertragen werden.
VII.2.3)PreiserhöhungAktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 444 417 294.30 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 444 417 295.30 EUR