Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Reparatur verschiedener Störungen — Bedachung, Parkplätze und Vorplatz des Louise-Weiss-Gebäudes (Straßburg).
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungBauauftrag
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Straßburg (Frankreich).
NUTS-Code FR421 Bas-Rhin
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der Gegenstand dieses Projekts wird in 3 Leistungen aufgeteilt. Die erste betrifft die Behandlung von Rissen in den Platten der Parkplätze, die Teil der Infrastruktur des Weiss-Gebäudes sind. Diese Arbeiten beinhalten die Brandschutzbehandlung der Platten. Die zweite Leistung betrifft die Erneuerung der Abdichtung der Bedachung des der Öffentlichkeit zugänglichen Teiles des Weiss-Gebäudes und den Austausch der Tragekonstruktion der Schale, die sich aus dem Sitzungssaal erhebt. Mit der dritten Leistung sollen die geklammerten Steine der Kleinbauten auf dem Vorplatz des Weiss-Gebäudes ausgetauscht werden.
Diese 3 Leistungen sind entsprechend den Arbeiten der verschiedenen Gewerke auf die einzelnen Lose aufgeteilt:
Los 1: Straßen — verschiedene Netze;
Los 2: Rohbauarbeiten — Reparaturen;
Los 3: Tragwerk — Abdichtung, Verzinkung, Verkleidung;
Los 4: Metallausbauarbeiten;
Los 5: geklammerte Steine;
Los 6: Schlussanstrich Böden und Decken;
Los 7: Elektrizität — Beleuchtung.
Alle Arbeiten werden im Rahmen der allgemeinen Planung der Operation gleichzeitig durchgeführt.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)LoseAufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für nur ein Los
II.1.9)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
termingerechte Ausführung der Arbeiten ab Eingang des Abrufscheins für die Leistungen innerhalb einer Frist von 12 Monaten (vorbehaltlich Verzögerungen durch schlechte Witterung, die durch geeignete Nachweise zu belegen und vom Europäischen Parlament zu genehmigen sind).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 778 000 EUR
II.2.2)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.3)Angaben zur VertragsverlängerungDieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der AuftragsausführungLaufzeit in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Nein.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Abrechnungsbedingungen:
— Die Rechnungen werden auf der Grundlage regelmäßiger, am letzten Tag eines Ausführungszeitraums erstellter Arbeitsfortschrittsberichte erstellt, unter Angabe des während dieses Zeitraums ausgeführten Arbeitsvolumens; die Rechnungsbeträge werden mithilfe des Mengen- und Preisverzeichnisses berechnet, das vom Auftragnehmer erstellt wurde und Teil des Angebots ist. Die Rechnungslegung muss mindestens 1-mal pro Monat erfolgen,
— diese Fortschrittsberichte müssen zuvor vom Europäischen Parlament genehmigt und der Rechnung beigefügt werden,
— für die letzte Zahlung wird die Rechnung auf der Grundlage der zuvor vom Europäischen Parlament genehmigten Schlussabrechnung und des von ihm zuvor genehmigten Fortschrittsberichts erstellt.
Die Zahlungsanträge werden vom Auftragnehmer wie folgt erstellt:
* Zwischenzahlungen:
Aufforderungen für Zwischenzahlungen sind nur gültig, wenn ihnen folgende Unterlagen beigefügt sind:
— ein Fortschrittsbericht, der gemäß den Anweisungen des Vertrags samt Anhängen erstellt wurde,
— die entsprechenden Rechnungen, auf denen der/die Fortschrittsbericht(e) vermerkt ist/sind, auf den/die sie sich beziehen, sowie die Referenznummer des Auftrags und die folgende Referenz: 06A70/2015/M025.
Der Gesamtbetrag dieser Zwischenzahlungen darf höchstens 80 % des unter Ziffer I.3.2 des Vertrags angegebenen Gesamtbetrags betragen; die Zwischenzahlungen erfolgen auf der Grundlage der zuvor vom Europäischen Parlament genehmigten Berichte über den Arbeitsfortschritt;
* Zahlung des Restbetrags:
Die Aufforderung des Auftragnehmers zur Zahlung des Restbetrags ist nur gültig, wenn ihr folgende Unterlagen beigefügt sind:
— der abschließende Fortschrittsbericht und die Schlussabrechnung, die gemäß den Anweisungen des Vertrags samt Anhängen erstellt wurden,
— die entsprechenden Rechnungen, auf denen der Fortschrittsbericht vermerkt ist, auf den sie sich beziehen, die Schlussabrechnung, die Referenznummer des Auftrags und/oder der Arbeiten, auf die sie sich beziehen, sowie die folgende Referenz: 06A70-2015-M025,
— eine Kopie des Protokolls der endgültigen Abnahme nach Aufhebung der Vorbehalte.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Siehe Verzeichnis der Verwaltungsbestimmungen.
III.1.4)Sonstige besondere BedingungenFür die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Das Europäische Parlament verlangt von den Bietern, dass sie über die nach dem jeweiligen nationalen Recht erforderlichen amtlichen Genehmigungen für die Ausübung der auftragsrelevanten Tätigkeit verfügen.
Hierzu müssen sie 1 oder mehrere Belege vorlegen, aus dem/denen hervorgeht, dass sie sowie gegebenenfalls alle Mitglieder des Zusammenschlusses und alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer über diese Genehmigung verfügen.
Das Europäische Parlament akzeptiert die folgenden Belege:
— Auszug aus dem Handelsregister oder dem Handwerksregister,
— eidesstattliche Erklärung oder eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer Fachorganisation,
— Bescheinigung über die Eintragung im MwSt.-Register oder
— ein sonstiges gleichwertiges amtliches Dokument, das vom Europäischen Parlament als zulässig betrachtet wird.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Um die Auswahlkriterien zu erfüllen, muss ein Bieter über die erforderlichen Genehmigungen und eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, um den Auftrag unter Einhaltung der vertraglichen Pflichten und unter Berücksichtigung seines Wertes und Umfangs ausführen zu können. Zur Erfüllung der Auswahlkriterien können die Bieter die Leistungsfähigkeit Dritter geltend machen, einschließlich Unterauftragnehmern oder gegebenenfalls Mitgliedern eines Zusammenschlusses aus Wirtschaftsteilnehmern (Konsortium).
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bieter wird anhand der folgenden Kriterien bewertet:
— durchschnittlicher Jahresumsatz in Höhe von:
• 500 000 EUR ohne Steuern für Los 1;
• 1 000 000 EUR ohne Steuern für Los 2;
• 4 000 000 EUR ohne Steuern für Los 3;
• 1 000 000 EUR ohne Steuern für Los 4;
• 2 000 000 EUR ohne Steuern für Los 5;
• 4 500 000 EUR ohne Steuern für Los 6;
• 1 000 000 EUR ohne Steuern für Los 7,
in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Berufshaftpflichtversicherung: Alle Unternehmen müssen ungeachtet der Lose, für die sie bieten, eine Bescheinigung des Abschlusses einer gültigen Haftpflichtversicherungspolice vorweisen. Zudem wird bei Unternehmen, die ein Angebot für Los 2 oder 3 abgeben, eine Bescheinigung des Abschlusses einer Versicherungspolice verlangt, die eine zehnjährige Garantie für die Bauarbeiten abdeckt, die Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird auf der Grundlage der Angaben in folgenden Dokumenten beurteilt, die vom Bieter vorzulegen sind:
— Kopie der vollständigen Jahresabschlüsse mindestens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Cashflow-Tabelle und Anhänge), wie im Jahresbericht veröffentlicht und geprüft, oder falls der Bieter hierzu nicht verpflichtet ist, deren Echtheit und Richtigkeit durch einen Vertreter des Bieters bestätigt wurde,
— sofern diese Angaben nicht in Form von Jahresabschlüssen vorliegen, eine Aufschlüsselung des Umsatzes, aus welcher der Umsatz mit der auftragsrelevanten Tätigkeit hervorgeht,
— Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung und einer gültigen zehnjährigen Garantie (Lose 2 und 3).
Falls die oben angegebenen Unterlagen bereits im Rahmen eines anderen Auftragsvergabeverfahrens des Europäischen Parlaments vorgelegt wurden, vor weniger als 1 Jahr ausgestellt wurden und noch gültig sind (stets in Bezug auf den letzten Geschäftsjahresabschluss), ist eine erneute Vorlage nicht notwendig. In diesem Fall ist die Referenz des Verfahrens im entsprechenden elektronischen Verzeichnis anzugeben (siehe Verwaltungsbestimmungen).
Falls ein Bieter nicht in der Lage ist, die verlangten Referenzen vorzulegen, kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere gleichwertige Unterlagen nachweisen, die das Europäische Parlament für sachdienlich und hinreichend erachtet.
Er kann auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zurückgreifen, unabhängig von der Art der rechtlichen Verbindungen zwischen ihm und diesen Unternehmen. In diesem Fall muss er dem Europäischen Parlament gegenüber nachweisen, dass er über die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Mittel verfügen wird, z. B. durch eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen, ihm diese Mittel zu Verfügung zu stellen, mit konkreter Beschreibung der Bedingungen für deren Bereitstellung. Dabei behält sich das Europäische Parlament das Recht vor, bei Zweifeln an der Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens bzw. an dessen finanzieller und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit das eingereichte Angebot abzulehnen. Gegebenenfalls kann es die Vergabe des Auftrags auch an die Bedingung knüpfen, dass der Bieter und diese Drittunternehmen gesamtschuldnerisch für die Ausführung des Auftrags haften.
III.2.3)Technische LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bieter muss über eine ausreichende technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie über Erfahrung im auftragsrelevanten Bereich verfügen, um den Auftrag unter Einhaltung aller vertraglichen Pflichten und unter Berücksichtigung seines Wertes und Umfangs ausführen zu können.
Für den hier ausgeschriebenen Auftrag stellt das Europäische Parlament insbesondere folgende Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter:
* für alle Lose:
— eine mindestens 5-jährige Erfahrung in dem Tätigkeitsbereich, der unter das Los fällt, für das sich das Unternehmen bewirbt,
— Nachweise der beruflichen Qualifikation oder sonstige Qualifikationsnachweise des Unternehmens in Bezug auf den Gegenstand der Arbeiten des betreffenden Loses (Qualibat usw.);
* für die Lose 2, 3 und 6:
— Es müssen ausreichende personelle und materielle Ressourcen verfügbar sein, um die Ausführungsplanungen und die Arbeiten des betreffenden Loses durchzuführen. Diesbezüglich gilt das Kriterium eines Teams von mindestens 6 Personen, die einschlägige Experten im betreffenden Bereich sind, darunter:
— mindestens 1 Planungsingenieur mit einer über 5-jährigen Erfahrung mit der Tätigkeit, die unter das betreffende Los fällt,
— mindestens 2 Bauführer mit einer über 5-jährigen Erfahrung in dem Bereich der Tätigkeit, die unter das betreffende Los fällt,
— mindestens 3 Techniker oder Facharbeiter mit einer 5-jährigen Erfahrung in dem Bereich der Tätigkeit, die unter das betreffende Los fällt,
— es sind 3 Referenzen zu vergleichbaren Arbeiten in den letzten 3 Jahren vor der Veröffentlichung der vorliegenden Auftragsbekanntmachung vorzulegen, die durch eine Kurzdarstellung und einen vom Bauleiter ausgestellten Erfüllungsnachweis zu belegen sind;
* für die Lose 1, 4, 5 und 7:
— Nachweis der Fähigkeit, ein Produktionsteam aus mindestens 6 Personen mit mindestens 3-jähriger Erfahrung und für den Gegenstand des betreffenden Loses relevanten beruflichen Qualifikationen bereitzustellen,
— Vorlage von 3 Referenzen zu vergleichbaren Arbeiten in den letzten 3 Jahren vor der Veröffentlichung der vorliegenden Auftragsbekanntmachung, die durch eine Kurzdarstellung und einen vom Bauleiter ausgestellten Erfüllungsnachweis zu belegen sind.
Ungeachtet der oben aufgeführten Kriterien behält sich das Europäische Parlament das Recht vor, die tatsächliche Fähigkeit der Bieter zur Ausführung des Auftrags angesichts dessen Art und Umfang und der diesbezüglichen Risiken zu bewerten, zu dem Zweck der Bewertung dieser tatsächlichen Leistungsfähigkeit alle weiteren als notwendig erachteten Nachweise zu verlangen und gegebenenfalls einen Bieter mittels eines begründeten Beschlusses auszuschließen, ohne dass der Bieter Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich jeglicher Art erheben kann.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird auf Grundlage der Angaben in folgenden Dokumenten beurteilt:
— Angabe der Bildungsabschlüsse und beruflichen Qualifikationen jeder der 6 Personen, aus denen, wie oben ausgeführt, die Teams zusammengesetzt sind,
— Vorlage einer Liste von 3 Referenzen für innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Veröffentlichung der vorliegenden Auftragsbekanntmachung ausgeführte Bauarbeiten, mit Angabe der Auftragswerte, der Ausführungsfristen und des Ausführungsortes; die Liste der Arbeiten muss sich auf das Los beziehen, für das der Bieter ein Angebot einreicht, und ihr müssen Bescheinigungen über die zufriedenstellende Ausführung beigefügt sein, aus denen hervorgeht, ob diese Arbeiten fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurden,
— Bescheinigung einer beruflichen oder gleichwertigen Qualifikation in Bezug auf das Los, das Gegenstand des Angebots ist.
Insbesondere müssen die Unternehmen die folgenden Bescheinigungen beibringen:
— Los 1: Qualibat oder gleichwertig (1341) oder eine im Herkunftsland des Bieters gleichwertige Bescheinigung,
— Los 2: Qualibat oder gleichwertig (2282) oder eine im Herkunftsland des Bieters gleichwertige Bescheinigung. Ebenso muss die Qualifikation vom Typ 2112 oder eine im Herkunftsland des Bieters gleichwertige Bescheinigung entweder durch das Unternehmen selbst oder durch Bündelung von Kompetenzen (Unterauftragsvergabe oder Zusammenschluss) nachgewiesen werden,
— Los 3: Qualibat oder gleichwertig (2342) oder eine im Herkunftsland des Bieters gleichwertige Bescheinigung. Ebenso muss die Qualifikation vom Typ 3212 oder eine im Herkunftsland des Bieters gleichwertige Bescheinigung entweder durch das Unternehmen selbst oder durch Bündelung von Kompetenzen (Unterauftragsvergabe oder Zusammenschluss) nachgewiesen werden,
— Los 4: Qualibat oder gleichwertig (3521) oder eine im Herkunftsland des Bieters gleichwertige Bescheinigung,
— Los 5: Qualibat oder gleichwertig (6422) oder eine im Herkunftsland des Bieters gleichwertige Bescheinigung,
— Los 6: Qualibat oder gleichwertig (6112) oder eine im Herkunftsland des Bieters gleichwertige Bescheinigung,
— Los 7: Qualifelec oder gleichwertig (E2) oder eine im Herkunftsland des Bieters gleichwertige Bescheinigung.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
06A70/2015/M025.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftragsnein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungKostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge25.9.2015
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenAlle Amtssprachen der EU
IV.3.7)Bindefrist des Angebotsin Tagen: 180 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 1.10.2015
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: ja
Weitere Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Ein Bieter kann eine Kopie des Protokolls der Öffnung der Angebote verlangen.
Er darf an der Öffnung der Angebote teilnehmen. Es darf höchstens 1 Vertreter je Bieter teilnehmen. Für die Ausstellung von Ausweisen für den Einlass müssen der Name des Unternehmens sowie der Name, die Funktion, die Personalausweisnummer und das Geburtsdatum des Vertreters 2 Arbeitstage vor der Öffnung per E-Mail an die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe angegebene Adresse übermittelt werden. Der Vertreter muss ein gültiges Ausweisdokument bei sich tragen.