Mit dem Angebot vorzulegen:
• Ausgefüllte Bietererklärung
Auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung sind folgende Eigenerklärungen und Nachweise zu erbringen:
• Namentliche Benennung des/der vorgesehenen Nachunternehmers
• Alle unter diesem und Punkt III. dieser Bekanntmachung benannten Eigenerklärungen- und Eignungsnachweise für den/ die Nachunternehmer
• Verpflichtungserklärung/en, dass die Leistungserbringung durch den/ die gemeldeten Nachunternehmer oder den Verleiher von Arbeitskräften möglich ist, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen dem Hauptunternehmer und diesem Nachunternehmen bzw. Verleiher bestehenden Verbindung.
Für die Angebotsprüfung sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende leistungsbezogenen Unterlagen einzureichen:
• Gleichwertigkeitsnachweise (z.B. Produktdatenblätter) für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses, die den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und bei denen nicht das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt sondern eine Alternative angeboten wird.
Für Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auf die Ausschlusswirkung (Präklusion) des § 160 GWB von verspäteten Rügen wird ausdrücklich hingewiesen.