Der Landkreis München ist Eigentümer der Bioabfallvergärungsanlage Kirchstockach (BAVA), in der jährlich 30.000 Mg Bioabfälle des Landkreises verarbeitet wurden. Es handelt sich um eine nach dem BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) genehmigte Anlage. Im Rahmen eines Betreiberwechsels zum 31.12.2021 wurde die Anlage abgefahren, die Beschickung mit Bioabfällen zum 01.11.2021 eingestellt. Zwischenzeitlich ist der gesamte Vergärungsprozess zum Erliegen gekommen und noch in der ersten Hälfte des Jahres 2022 werden sämtliche Behälter geöffnet, geleert und gasfrei geprüft sein. Noch im laufenden Kalenderjahr wird das weitere Vorgehen in Bezug auf die Wiederinbetriebnahme der BAVA entschieden und in die Wege geleitet.
Ein Teil der Anlage (Anlieferhalle, Abluftgebläse, Abluftreinigung, etc.) wird parallel seit dem 01.01.2022 als Umladestation für Bioabfälle weiter genutzt. Der Betrieb der Umladestation und die Nutzung dieser Anlagenteile erfolgt durch den Zweckverband München Südost (ZVMSO).
Aktuell wird die Anlage von einem Interims-Betreiber betreut, welcher die sogenannte „Rückführung“, sowie das Entleeren und Konservieren der Prozessbehälter vornimmt. Der Interims-Betrieb endet zum 31.07.2022. Es ist ein fließender Übergang zur hier ausgeschriebenen Liegenschaftsbetreuung/Stillstands-Betrieb (L/S) gewünscht. Evtl. kurzzeitliche Überlappung der Einsätze ist möglich.
Die hier ausgeschriebene Leistung betrifft die Zeitspanne von 12 Monaten für die Liegenschaftsbetreuung der nicht im Vergärungsbetrieb befindlichen Anlage. Sie dienen sowohl der reinen Verwaltung, als auch der Instandhaltung und Wartung definierter Komponenten. Da ein kleiner Teil der Anlage parallel weiter genutzt wird, sollen die dafür benötigten Anlagenteile und die Infrastruktur in Funktion gehalten werden. Die Zuständigkeiten bzw. die Abtrennung ggü. den Tätigkeiten des Be-treibers der Umladestation sind klar definiert.
Das Landratsamt München sucht aufgrund der aktuellen Betriebssituation im Rahmen einer kurzfristigen Vergabe eine Firma, die -beginnend ab 01.08.2022- die Betreuung der Anlage übernimmt. Es handelt sich dabei um die “Stillstands“-Betriebsführung, obwohl der eigentliche Prozess der Anlage, die Vergärung von Bioabfällen nicht mehr stattfindet. Die Aktivitäten erfordern eine Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG. Die Dauer der Anlagenbetreuung ist vorerst auf 12 Monate begrenzt (d.h. 31.07.2023) und kann auf Wunsch des AG bei Bedarf um 3 Monate verlängert werden.