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Dienstleistungen - 266461-2015

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29/07/2015    S144

Deutschland-Leipzig: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

2015/S 144-266461

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL), Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS)
Postanschrift: Emilienstraße 15
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Zu Händen von: Herrn Engelke
E-Mail: dnwsb@zvnl.de
Telefon: +49 3412258620
Fax: +49 3412258628

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Zusammenschlüsse im Sinne des § 4 des sächsischen ÖPNVG
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Schienenpersonennahverkehr
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen Teil B.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 18: Eisenbahnverkehr
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Leipzig-Grimma-Döbeln.

NUTS-Code DED SACHSEN

II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Linie R6 Leipzig – Grimma – Döbeln Hbf im Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Juni 2016 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 insgesamt ca. 1 000 000 Zugkm pro Jahr.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Ca. 1 000 000 Zugkm pro Jahr.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 12.6.2016. Abschluss 13.12.2025

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Bürgschaft oder Hinterlegung von Geld nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Monatliche Abschlagszahlung, jährliche Schlussabrechnung.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Nachweis der Zuverlässigkeit ist durch Abgabe einer Eigenerklärung nach einem vorgeschriebenen Formblatt der Vergabeunterlagen zu erbringen. Alternativ können die Bieter Unbedenklichkeitsbescheinigungen bzw. Auszüge aus Registern, in denen die in dem Formblatt genannten Verstöße registriert sind, vorlegen.
Des Weiteren haben die Bieter vorzulegen:

— einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. Dieser darf nicht vor dem 20.7.2015 erstellt worden sein. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen;

— einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts-oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes in übersetzter und beglaubigter Form. Wenn eine Urkunde oder Bescheinigung vom Herkunftsland nicht ausgestellt oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann der Nachweis durch Eigenerklärung erfolgen;
— Bescheinigungen der zuständigen Stellen oder Eigenerklärung, dass die in § 6 Abs. 5 Buchst. a)-e) VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen;
— eine Eigenerklärung, aus der die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters hervorgehen;
— Erklärung zur unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen und bei Vorliegen einer Beteiligung zur kommunalverfassungsrechtlichen Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung. Die Erklärung erfolgt durch eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht oder durch ein rechtliches, z. B. anwaltliches Gutachten.
Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht vor dem 20.7.2015 erstellt worden sein.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Bietergemeinschaften haben darzulegen, dass mit der gemeinsamen Bewerbung um diesen öffentlichen Auftrag keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S. d. § 16 Abs. 3 lit. f) VOL/A getroffen wurde. Hierzu ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen des zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Dem Angebot sind die genannten Nachweise über die Zuverlässigkeit auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter hat zur Prüfung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a. Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten 3 vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde,
— Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten 3 vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, oder, wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde;
— Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die letzten 3 vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen, Eigenkapital, gewisse und dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten, Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung, Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum, Ergebnis des Unternehmens, Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen. Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen 3 Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschafts-rechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
Kann der Bieter die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
Soweit in den Prüfungsberichten über die Jahresabschlussprüfung Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bieters offen gelegt werden, dürfen die einschlägigen Passagen geschwärzt werden, es sei denn, deren Kenntnis ist zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Bieters gemäß den vorstehenden Anforderungen erforderlich. In diesem Fall dürfen die einschlägigen Passagen als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet werden.
b. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesem Fall die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter in diesem Fall mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen finanziellen Mittel für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Diese Erklärung ist unter Verwendung von Teil a) des Formblatts DNWS_1060_Referenznachweis abzugeben.
Die unter lit. a) und b) genannten Erklärungen dürfen nicht vor dem 28.2.2013 erstellt worden sein.
Es ist sicherzustellen, dass die Eigentümer oder Gesellschafter des Bieters sowie der wesentliche Inhalt von ggf. abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich sind.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bieter hat zur Prüfung seiner fachlichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a. Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG, sowie der Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG, oder Darstellung, wie die Zulassung gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird,
b. Referenzen über die von ihm selbst in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im SPNV mit Angaben zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber,
c. Alternativ zu b) Darstellung der Erfahrung seines Personals mit der Erbringung von Leistungen im SPNV.
Die unter lit. b) genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung beigebracht werden. Die Erfahrung des Personals des Bieters (lit. c)) ist durch eine Eigenerklärung darzustellen.
Soweit der Bieter eine Zertifizierung erhalten hat, die seine fachliche Leistungsfähigkeit betrifft, kann er diese dem Angebot beifügen.
d. Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die fachliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen kann, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann. Diese Erklärung ist unter Verwendung von Teil b) des Formblatts DNWS_B_1060_Referenznachweis abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter, Fahrbetriebsleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen) durchbereits bei Angebotsabgabe bestimmte Nachunternehmer ausführen zu lassen, sind dem Angebot zusätzlich die genannten Nachweise über die fachliche Leistungsfähigkeit für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmer beizufügen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
2/2015
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Vorinformation

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2013/S 64-107838 vom 30.3.2013

IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: ja
Preis: 250 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung auf zu erfragendes Konto des ZVNL.
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
7.10.2015 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Zu I.1):
Adresse des ZVMS:
Am Rathaus 2, 09111 Chemnitz, Deutschland.
Zu IV.1.1):
Bei dem Verfahren handelt es sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr.1370/2007 in Form einer freihändigen Vergabe nach deutschem Vergaberecht unter Anwendung von § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV i. V. m. § 1 EG Abs. 3 VOL/A sowie den Regelungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von §§ 3 und 7 sowie unter Anwendung von §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A. Die Aufgabenträger wenden zudem die den Rechtsschutz betreffenden (prozessualen) Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV an. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Verhandlungsverfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die Bezeichnung „wettbewerbliches Vergabeverfahren“ bzw. weitere Konkretisierungen zulässt.
Die SPNV-Leistungen sind mit Schienenfahrzeugen zu erbringen, die dem EVU von einem Fahrzeugüberlasser zur Nutzung überlassen werden (Fahrzeugmiete). Die Aufgabenträger haben in einem vorangegangenen Wettbewerbsverfahren einen Fahrzeugüberlasser ermittelt, der für die hier ausgeschriebenen Leistungen Fahrzeuge zur Verfügung stellt. Das EVU ist verpflichtet, mit dem beauftragten Fahrzeugüberlasser den Nutzungsvertrag (DNWS_B_4520_Nutzungsvertrag) abzuschließen und die Fahrzeuge bei der Leistungserbringung einzusetzen (vgl. OLG Celle Beschluss vom 2.9.2004 Az. 13 Verg 11/04). Die Durchführung von Verhandlungen ist aufgrund der Komplexität der zu erbringenden Leistung und der Besonderheit der Fahrzeugmiete vorgesehen.
Die Bewerber können bis zum Ablauf der unter IV.3.4) genannten Angebotsfrist Angebote abgeben. Die Aufgabenträger planen, je nach dem aus dem Kreis der Bewerber angemeldeten Bedarf noch während der Angebotsfrist ein bis 2 Gespräche mit jedem einzelnen Bewerber zu führen, um die Besonderheiten der Leistung zu erläutern. Die Aufgabenträger prüfen und werten die rechtzeitig eingegangenen Angebote. Auf dieser Grundlage werden sie unmittelbar den Zuschlag erteilen oder mit den Bewerbern, die ein Angebot abgegeben haben, verhandeln und sie anschließend auffordern, innerhalb einer weiteren Angebotsfrist letzte Angebote abzugeben.
Zu IV.3.2):
Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird gleichzeitig die unter IV.3.2) genannte Bekanntmachung und die dort genannte Vorinformation abgeändert.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24.7.2015