Bauleistung - 268612-2017

12/07/2017    S131

Deutschland-Stuttgart: Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr

2017/S 131-268612

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG – Beschaffung Infrastruktur GS.EI 3
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 69-265-21939
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.1 Los 3, Streckenabschnitt Kirchheim unter Teck km 34,647 bis km 36,272_AvL Nr.23.

Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 057-100729
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.1 Los 3, Streckenabschnitt Kirchheim unter Teck km 34,647 bis km 36,272

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:

Stuttgart.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.1 Los 3, Streckenabschnitt Kirchheim unter Teck km 34,647 bis km 36,272.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2016
Ende: 20/12/2018
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 047-078854

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 15TEI14571
Bezeichnung des Auftrags:

Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.1 Los 3, Streckenabschnitt Kirchheim unter Teck km 34,647 bis km 36,272

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
18/12/2015
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ARGE NBS PA 2.1, Los 3 – Leonhard Weiss GmbH & Co. KG / Fischer Weilheim GmbH
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
E-Mail: bau-de@eonhard-weiss.com
Telefon: +49 71616020
Fax: +49 71616021224
Internet-Adresse: http://www.leonhard-weiss.de/
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 8 447 617.13 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2017

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45221242 Bau von Eisenbahntunnels
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:

Stuttgart.

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Anlage von Brutröhren und Steilufern für den Eisvogel.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 07/07/2017
Ende: 31/05/2018
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ARGE NBS Weilheim an der Teck – Leonhard Weiss GmbH & Co. KG / Fischer Weilheim GmbH
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
E-Mail: bau-de@leonhard-weiss.com
Telefon: +49 71616020
Fax: +49 71616021224
Internet-Adresse: www.leonhard-weiss.de/
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Der AN wurde mit der Ausführung der Bauleistungen an der NBS PA 2.1, Los 3, Streckenabschnitt Kirchheim unter Teck, km 34,647 – 36,272 (Los 3) beauftragt. Leistungsinhalt des vertragsgegenständlichen Bauvertrages sind u.a. die Errichtung der Offenen Strecke, der Eisenbahnüberführungen, der Regenrückhaltebecken sowie die Schüttung der Seitenablagerungen, inkl. aller damit im Zusammenhang stehender Baumaßnahmen. Dabei sind die aktuell gültigen Regelwerke einzuhalten. Für den Schutz und die Erhaltung der Fauna im Baufeld sind zum Schutz des Eisvogels Brutröhren in der Uferböschung der oberen Gießnau vorzusehen. Die Anzahl und der Ort der Brutröhren werden gem. Ausführungsplanung der ökologischen Bauüberwachung festgelegt.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Bei Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber der AG ggf. Mängelansprüche geltend machen könnte. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre in diesem Fall besonders erschwert.

Bei Beauftragung eines zweiten AN müsste die Beweissicherung in vollem Umfang erbracht werden. Ansonsten wäre die Gewährleistung nicht gegeben. Hierdurch werden erheblich höhere Kosten anfallen.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 8 501 226.12 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 8 501 227.12 EUR