Die Bundesautobahn 29 (A 29) stellt als Osttangente Oldenburgs einen wichtigen Bestandteil des Autobahnrings um Oldenburg dar und besitzt für den großstädtischen Raum maßgebende verkehrliche Bedeutung. Die Maßnahme liegt circa vier Kilometer östlich vom Oldenburger Stadtzentrum entfernt. Die Autobahn verläuft in diesem Bereich durch die Wiesen- und Weidelandschaft der Hunteniederung. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird die Grunderneuerung und der Ausbau der an die Huntebrücke anschließenden Rampenstrecken der A 29 in etwa bis zu den Anschlussstellen (AS) Oldenburg/Ohmstede bzw. Oldenburg/Hafen erfolgen. Hierbei wird der vorhandene Autobahnquerschnitt um jeweils einen Meter pro Fahrtrichtung auf eine Gesamtbreite von 31,00 m (RQ 31) verbreitert. Im Zuge dessen, ist die vorhandene Entwässerung des Autobahnabschnittes einschließlich der Entwässerung der Ersatzneubauten den gültigen Vorschriften entsprechend zu erneuern. Des Weiteren werden die Huntebrücke und das Bauwerk Hafen durch einen Neubau ersetzt.
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:
- Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (inkl. Ausstattung: insb. Schutzeinrichtungen, Markierungen, Beschilderung, Verkehrssicherung) Lph 8 (Bauoberleitung) gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 und § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
- Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (inkl. Ausstattung: insb. Schutzeinrichtungen, Markierungen, Beschilderung, Verkehrssicherung sowie Technische Anlagen, Landschaftsbau) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4;
- Besondere / Zusätzliche Leistungen:
- Führen von digitalen Bauwerksakten;
- Beweissicherung aller zu beanspruchenden Flächen und Verkehrsanlagen;
- Öffentlichkeitsarbeit;
- Prüfung von Ausführungsunterlagen;
- Prüfen der Bestandspläne und Bestandsübersichtspläne konstruktiver Bauwerke;
- Prüfen von Bauwerksbüchern;
- Zusammenstellung der Schlussrechnungsakte;
- Kostenkontrolle;
- Überwachen des Bauzeitenplanes;
- Fotodokumentation;
- Überwachen der Verkehrssicherungspflicht;
- Steuerung der Kontrollprüfungen;
- elektronische Bauabrechnung / Rechnungsprüfung (mittels GAEB-Schnittstelle),
- Besondere Leistungen zur Lph 8 (Objektüberwachung) im Leistungsbild Tragwerksplanung.