Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersAndere: Privatrechtlich organisierte, landeseigene Gesellschaft mbH
I.5)Haupttätigkeit(en)Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Tegeler Stadtheide – Naturschutzfachliches Monitoring der Kompensationsflächen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71319000 Gutachterische Tätigkeit
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Landschaftsraum der Tegeler Stadtheide soll als Naherholungsraum für die Berliner Bevölkerung und die angrenzenden Stadtquartiere entwickelt werden. Gleichzeitig soll hier die naturschutzfachliche Kompensation der Eingriffe in den Teilbereichen des ehemaligen Flughafens Tegel erfolgen, die zukünftig baulich entwickelt werden.
Wegen der schon sehr hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit der Arten- und Biotopausstattung der Tegeler Stadtheide ist zur Feststellung des Kompensationserfolges ein engmaschiges Monitoring sowohl der Aufwertungsbiotope als auch der schon vorhandenen Zielbiotope notwendig. Dabei sollen die Ergebnisse des Monitorings insbesondere für die fortlaufende Optimierung der Pflege und Beweidung der Stadtheide nutzbar sein.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE30 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landschaftsraum der Tegeler Stadtheide soll als Naherholungsraum für die Berliner Bevölkerung und die angrenzenden Stadtquartiere entwickelt werden. Gleichzeitig soll hier die naturschutzfachliche Kompensation der Eingriffe in den Teilbereichen des ehemaligen Flughafens Tegel erfolgen, die zukünftig baulich entwickelt werden.
Wegen der schon sehr hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit der Arten- und Biotopausstattung der Tegeler Stadtheide ist zur Feststellung des Kompensationserfolges ein engmaschiges Monitoring sowohl der Aufwertungsbiotope als auch der schon vorhandenen Zielbiotope notwendig. Dabei sollen die Ergebnisse des Monitorings insbesondere für die fortlaufende Optimierung der Pflege und Beweidung der Stadtheide nutzbar sein.
Die Leistungen des Monitorings lassen sich in zwei Bereiche gliedern:
1. Flächendeckende Dauerbeobachtung zur
a. Erfassung der Biotoptypen und der Dominanzbestände
b. Erstellung einer Brutvogelkartierung
c. Erfassung der Verbreitung der Zauneidechse
2. Dauerbeobachtung von Probeflächen
a. Erfassung der Vegetation und Flora
b. Erfassung der Spinnen und Laufkäfer
c. Erfassung der Heuschrecken
d. Erfassung der Tagfalter und Widderchen
e. Erfassung der Wildbienen
II.2.5)ZuschlagskriterienQualitätskriterium - Name: Qualität (siehe Zuschlagsmatrix) / Gewichtung: 67
Preis - Gewichtung: 33
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Tegeler Stadtheide – Naturschutzfachliches Monitoring der Kompensationsflächen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:17/05/2022