Erbringung logistischer Dienstleistungen aus den drei Leistungssegmenten "Logistik-Hub", "Hafendienstleistungen" und "Entsorgungsdienstleistungen".
Details betreffend Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen werden durch die Ausschreibungsunterlagen präzisiert.
Folgende Aufgaben sind grundsätzlich durch den AN zu erbringen:
A. Logistik-Hub
Der AG benötigt für seine Materiallogistik einen Logistik-Hub, der sich in Hafennähe (max. 50 km einfache
Fahrtstrecke) befinden muss. Für Zentrallager und Umschlagplatz werden insgesamt mind. 28.000 m²
Lagerhallenflächen (idealerweise in einem Hallengebäude; andernfalls max. zwei Hallengebäude mit gesamten Flächenbedarf für den Innenbereich des Zentrallagers in einer der beiden Hallen; Details zum Innenbereich des
Zentrallagers in Annex 1) benötigt, weiterhin ist eine befestigte Außenfläche von mind. 4.000 m² (direkt an den
Lagerhallenflächen, vorzugsweise am Zentrallager) erforderlich. Ferner müssen Fahrzeuge (z.B. für Umfuhren
gängiger Offshore-Container) und Equipment (z.B. Gabelstapler) sowie qualifiziertes Personal zur Verfügung
gestellt werden. Der Leistungsumfang umfasst die Funktionalitäten Umschlagplatz (Annahme, Erfassung,
Prüfung, Kommissionierung und Verpacken von Waren; Containerstauung und -entstauung; Erstellung von
warenbegleitender Dokumentation inkl. Versendererklärung für Gefahrgut; Zwischenlagerung und Ausgabe
von Waren), Zentrallager (Langzeitlagerung bestimmter Ersatzteile des AG; Durchführung von Ein- und
Auslagerungen) sowie Logistikdienstleistungen (landseitige nat. und internat. Transporte; Bereitstellung von
offshore-zertifiz. Containern und Tanktainern; Erneuerung von Umverpackungen). Zollrechtl. Bewilligungen für
ein Verwahr- und Zolllager sowie den Status als zugelassener Empfänger und Versender am Standort werden
vorausgesetzt. Der Standort darf nicht durch ISPS-Regelungen beschränkt sein.
B. Hafendienstleistungen
Im Hafen ist ein Transportschiff (PSV) des AG in Verantwortung des AN regelmäßig zu be- und entladen. Im
Rahmen der Schiffsabfertigung benötigte hafenseitige Agenturleistungen sind durch den AN zu übernehmen.
Der AN beschafft nach Bedarf für die Plattformen des AG oder Schiffe Dritter MGO gem. Spezifikation des AG
und Trinkwasser nach der gültigen deutschen TrinkwV.
Am Hafenstandort werden zollrechtliche Bewilligungen für ein Verwahrlager sowie als zugelassener Empfänger
und Versender benötigt. Die Umsetzung der Standards des ISPS-Codes in allen Bereichen, eine 24/7
Betriebsgenehmigung mit zugesicherter Verfügbarkeit von Liegeplätzen für die tideunabhängige Abfertigung
gängiger Transportschiffe, die permanente Verfügbarkeit von geeignetem Verlade-Equipment sowie eine
Stellfläche innerhalb des Hafengeländes für ein- und ausgehende Container werden vorausgesetzt.
C. Entsorgungsdienstleistungen
Der Leistungsumfang umfasst die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, die auf den Plattformen
des AG in ungefährlicher und gefährlicher Form anfallen. Es ergeben sich die folgenden Aufgaben: Anlieferung
und Bereitstellung von Containern und Abfallbehältern inkl. nötiger Anschlagmittel am Hafen zur Verladung
auf das Transportschiff sowie deren Übernahme am Hafen und landseitige Beförderung zum Ort der
Abfallbehandlung bzw. -entsorgung; Übernahme von flüssigen Abfällen mit geeignetem Equipment und
landseitige Beförderung zum Ort der Abfallbehandlung bzw. -entsorgung; Reinigung, Pflege, Kontrolle, Wartung
und Zertifizierung der Container und Abfallbehälter sowie des eingesetzten Equipments; ordnungsgemäße
Behandlung und Entsorgung der übernommenen Abfälle; Dokumentation sowie Einhaltung aller geltenden
rechtlichen Vorgaben. Neben den Plattformen ist auch die Entsorgung von Abfällen an Umspannwerken als
landseitige Standorte sowie ggf. an weiteren landseitigen Orten im Leistungsumfang enthalten, wobei das
Hauptabfallaufkommen plattformseitig besteht.