Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsstelle des Zweckverbands Personennahverkehr Saarland
E-Mail:
achim.jesel@zps-online.deTelefon: +49 68194820-11
Fax: +49 68194820-91
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.zps-online.de I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen BehördeMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
SPNV-Leistungen RE 18 Saarbrücken – Landesgrenze (– Forbach – Metz)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Eisenbahnverkehr
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEC0 Saarland
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
SPNV-Dienstleistungen Saarbrücken – Landesgrenze auf der KBS 682, RE 18. Die Leistungen sind in Zusammenarbeit mit dem auf französischer Seite tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen zu erbringen, welches für den Abschnitt Landesgrenze – Forbach – Metz zuständig ist.
Es werden ca. 64 000 Zkm/a vergeben. Die Leistungen sind mit Fahrzeugen zu erbringen, welche sowohl die Zulassungen für das deutsche als auch für das französische Eisenbahnnetz besitzen.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des VertragsBeginn: 15/12/2019
Laufzeit in Monaten: 12
IV.1)VerfahrensartDirekte Vergabe für Eisenbahnverkehr (Artikel 5 Absatz 6 der VO (EG) Nr. 1370/2007)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
Die Leistungen sind in Kooperation mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen zu erbringen, dass für den französischen Abschnitt der Linie RE 18 zuständig ist. Dazu ist der Einsatz von Fahrzeugen notwendig, die sowohl die französischen als auch die deutschen Netzzugangsbedingungen erfüllen.
Die Frist von einem Jahr gemäß Artikel 7 Abs (2) VO 1370/2007 wird mit Hinweis auf Artikel 5 Abs (5) unterschritten.
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:16/01/2019