Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme und Verwertung von Bauschutt sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Landkreis Südliche Weinstraße.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Los 1: Übernahme und Verwertung von Bauschutt und Porenbeton vom Wertstoffwirtschaftszentrum Nord aus dem Landkreis Südliche Weinstraße;
Los 2: Übernahme und Verwertung von Bauschutt und Porenbeton vom Wertstoffwirtschaftszentrum Süd aus dem Landkreis Südliche Weinstraße;
Los 3: Übernahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräte aus dem Landkreis Südliche Weinstraße.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme und Verwertung von Bauschutt und Porenbeton vom Wertstoffwirtschaftszentrum Nord aus dem Landkreis Südliche Weinstraße
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90512000 Transport von Haushaltsabfällen
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Südliche Weinstraße.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von Bauschutt in einem Umfang von ca. 2 880 Mg pro Jahr und Porenbeton in einem Umfang von ca. 75 Mg pro Jahr vom Wertstoffwirtschaftszentrum Nord.
II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme und Verwertung von Bauschutt und Porenbeton vom Wertstoffwirtschaftszentrum Süd aus dem Landkreis Südliche Weinstraße
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90512000 Transport von Haushaltsabfällen
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Südliche Weinstraße.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von Bauschutt in einem Umfang von ca. 2 620 Mg pro Jahr und Porenbeton in einem Umfang von ca. 70 Mg pro Jahr vom Wertstoffwirtschaftszentrum Süd.
II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräte aus dem Landkreis Südliche Weinstraße
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90512000 Transport von Haushaltsabfällen
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Südliche Weinstraße.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
— Übernahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 1 in einem Umfang von ca. 54 Containerabfuhren pro Jahr und Verwertung in einem Umfang von ca. 177 Mg pro Jahr sowie Gestellung von ca. 3 Abrollcontainern mit einem Fassungsvermögen von ca. 38 m³;
— Übernahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 5 in einem Umfang von ca. 67 Containerabfuhren pro Jahr und ca. 6 Gitterboxenabfuhren pro Jahr, Verwertung in einem Umfang von ca. 233 Mg pro Jahr sowie Gestellung von ca. 3 Abrollcontainern mit einem Fassungsvermögen von ca. 38 m³ und ca. 3 Gitterboxen.
II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate ).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Allgemeiner Jahresumsatz:
— Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, reichen Sie bitte folgende Unterlagen mit dem Angebot ein:
Bilanzen der jüngsten 3 Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
— Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Spezifischer Jahresumsatz:
— Jahresumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre des Bieters, in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
Sonstiges:
— Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in den Vergabeunterlagen stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster erbracht werden.
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Los 1:
— Es sind folgende Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber mit Angabe Ansprechpartner und Telefonnummer (Feld „Empfänger“) erbrachte Leistungen mit folgendem Mindestumfang an entsprechender Stelle in der EEE anzugeben: die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen, über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Jahrestonnage zu ermitteln. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Mg/Jahr) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
Los 2:
— Es sind folgende Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber mit Angabe Ansprechpartner und Telefonnummer (Feld „Empfänger“) erbrachte Leistungen mit folgendem Mindestumfang an entsprechender Stelle in der EEE anzugeben: die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen, über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Jahrestonnage zu ermitteln. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Mg/Jahr) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
Los 3:
— Es sind folgende Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber mit Angabe Ansprechpartner und Telefonnummer (Feld „Empfänger“) erbrachte Leistungen mit folgendem Mindestumfang an entsprechender Stelle in der EEE anzugeben: die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen, über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Jahrestonnage zu ermitteln. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Mg/Jahr) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
Für alle Lose gilt:
— Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall müssen dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Weiter ist vorzulegen:
— Erklärung/en zur Anlagenverfügbarkeit (Los 3);
— öffentlich-rechtliche Genehmigung/en der geplanten Verwertungsanlage/n oder Auszüge aus dieser/diesen in Kopie (Los 3);
— Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises
oder
— Vorlage eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 22/08/2017
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsDas Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 22/08/2017
Ortszeit: 10:00
Ort:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraß 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:14/07/2017