Dienstleistungen - 284710-2016

17/08/2016    S157

Deutschland-Herzogenaurach: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen

2016/S 157-284710

Vorinformation

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Herzogenaurach
Postanschrift: Marktplatz 11
Ort: Herzogenaurach
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de
Telefon: +49 94194583000
Fax: +49 94194583999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herzogenaurach.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung – ELT: Neubau Bürgerzentrum Herzogenaurach.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausgeschrieben werden Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung – ELT entspr. §§ 53 ff. HOAI 2013 nach Maßgabe der folgenden Ausführungen:

Gegenstand des Projekts ist der Neubau des Bürgerzentrums in Herzogenaurach.

Dieser gliedert sich in 2 Baukörper, die im UG miteinander verbunden sind. Das östliche Bürgerzentrum besteht aus Bürgersaal, Foyer mit Anbindung an die zweigeschossige TG, Beratungszentrum und Café. Im westlichen Baukörper ist die Bibliothek untergebracht. Das passive Gebäudekonzept sieht einfache technische Systeme vor, die den Komfort energieoptimiert maximieren. Auf störungsanfällige komplexe Systeme und Steuerungsstrategien soll verzichtet werden.

Die spezifischen Aufgabenbereiche ELT umfassen die Fachplanungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung (Elektro) mit den Anlagengruppen 4, 5, 6 u. 8 nach § 53 HOAI 2013. Die Bruttobaukosten der KG 440, 450, 460 und 480 belaufen sich auf ca. 1 200 000 EUR.

Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.4.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 180 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Hauptort der Ausführung:

Herzogenaurach.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es werden Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung – ELT (Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8) entspr. §§ 53 ff.HOAI 2013, Leistungsphasen 1 bis 9, und zwar mit sämtlichen Grundleistungen gem. Anlage 15.1 zur HOAI 2013 und als Optionen ausgestaltet sämtliche Besonderen Leistungen gem. Anlage 15.1 zur HOAI 2013 ausgeschrieben.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:

Stufe 1: LPh. 1 u. LPh. 2;

Stufe 2: LPh. 3 u. LPh. 4;

Stufe 3: LPh. 5 bis LPh. 9.

Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.

Die Besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.

Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren.

Auftragswert: ca. 180 000 EUR.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 180 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2016
Ende: 30/11/2023
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4).

— sämtliche Besondere Leistungen der Anlage 15.1 zur HOAI 2013 als Optionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Vorinformation), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen.

Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Vorinformation).

Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO)und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 19/09/2016
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
26/09/2016

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Interessensbekundung ist ausschließlich per email an vergabe@schrems-partner.de zu richten und formlos, unter Angabe der vollständigen Firma und einer gültigen E-Mail-Adresse, mit dem Betreff „Herzogenaurach Bürgerzentrum Planungsleistungen ELT“ zu stellen.

Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 38 Abs. 4 VgV). Lediglich die Unternehmen, die eine Interessensbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§ 38 Abs. 5 VgV).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) ...

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/08/2016