Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Land Tirol
Nationale Identifikationsnummer: 9110027176518
Postanschrift: Eduard-Wallnöfer-Platz 3
Ort: Innsbruck
NUTS-Code:
AT332 InnsbruckPostleitzahl: 6020
Land: Österreich
Kontaktstelle(n): Advokatur Dr. Herbert Schöpf, LL.M., Rechtsanwalt-GmbH
E-Mail:
vergabe@dr-schoepf.atTelefon: +43 5125844240
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
https://dr-schoepf.at/ Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Land Tirol – Rahmenvereinbarung „Laborleistungen für COVID-19-Testungen“
Referenznummer der Bekanntmachung: 0
II.1.2)CPV-Code Hauptteil85148000 Medizinische Analysedienste
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Land Tirol beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen für folgende ausschreibungsgegenständlichen Leistungen:
— die Analyse von behördlich angeordneten „COVID-19-PCR-Tests“ mittels PCR-Verfahren;
— die Analyse von positiven COVID-19-PCR-Proben auf Mutationen mittels Spezial-PCR;
— Probenlogistik;
— Datenaufbereitung und -übermittlung;
— Statistische Auswertungen;
— stationäres Labor / mobile Laboreinrichtung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:02/06/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Abschnitt VII: Änderungen
VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender TextAbschnitt Nummer: II.1.5)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Geschätzter Gesamtwert
Anstatt:
Wert ohne MwSt.: 16 000 000.00 EUR
muss es heißen:
Wert ohne MwSt.: 38 880 000.00
Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben:
Anstatt:
muss es heißen:
Das Land Tirol berichtigt seine in der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ vom 28.5.2021 im Punkt 8.2.2. b) getroffenen Festlegungen hinsichtlich der Betriebshaftpflichtversicherung wie folgt:
„Betriebshaftpflichtversicherung für die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen wegen eines Personenschadens, eines Sachschadens und eines Vermögensschadens, der auf einem versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist, mit einer Deckungssumme von zumindest 10 000 000.00 EUR pro Versicherungsjahr oder eine entsprechende verbindliche Deckungszusage einer Versicherung für den Auftragsfall
Nachweis: Versicherungsbestätigung oder Deckungszusage einer Versicherung, § 84 Abs.1 iVm Anhang X Abs. 1 Z 2 BVergG 2018, (max. 3 Monate alt, maßgebend ist der Zeitpunkt der Angebotsöffnung und mit einer Laufzeit von zumindest der Dauer der Rahmenvereinbarung gemäß Punkt 5.3.).“
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: