Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersAndere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: II.1.2)CPV-Code Hauptteil45213312 Bau von Parkhäusern
II.1.3)Art des AuftragsBauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Auf den Buckower Feldern entsteht ein neues Quartier mit etwa 900 Wohnungen. Der AG beabsichtigt die Errichtung einer Quartiersgarage mit 305 PKW-Stellplätzen und einem Pausenraum auf dem Baufeld VII und eine Quartiersgarage mit 122 Stellplätzen auf dem Baufeld III. Dafür sind sowohl Teile der notwendigen Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen exkl. Freianlagen durch einen Generalunternehmer zu erbringen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE30 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Errichtung einer Quartiersgarage mit 305 PKW-Stellplätzen und einem Pausenraum und einee Quartiersgarage mit 122 Stellplätzen. Dafür sind sowohl Teile der notwendigen Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen exkl. Freianlagen durch einen Generalunternehmer zu erbringen.
II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Fassadenumsetzung/Architektonische Gestaltung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Wartungskonzept / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 70
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 12/12/2022
Ende: 01/10/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werdenGeplante Mindestzahl: 2
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in drei Stufen:
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen,
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen,
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die maximal fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber durch die Bewertung der Bauvorhaben, die von den Bewerbern realisiert wurden. Dabei werden maximal vier Referenzen gewertet. Diese müssen den Mindestanforderungen des Eignungskriteriums "Referenz" entsprechen.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
[1] Nachweis der Zuverlässigkeit §§ 123, 124 GWB
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
[2] Berufshaftpflichtversicherung
[3] Angaben zum Gesamtumsatz des Bewerbers in € (netto) jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 2: Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5,0 Mio. € für Personenschäden und mindestens 5 Mio. € für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden (pro Schadensfall 2-fach maximiert pro Kalenderjahr). Weiterhin ist eine Umwelthaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe nachzuweisen. Diese Versicherungsnachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für als Nachunternehmer vorgesehenen Partner einzureichen. Form des Nachweises: Kopie der Versicherungspolicen (diese nicht älter als 6 Monate).
zu 3: Geforderte Mindeststandards: Der gemittelte Gesamtumsatz der Geschäftsjahre muss mindestens 15 Mio. € (netto) p.a. betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze addiert)
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
[4]Angabe von Referenzen des Bauunternehmens als Generalunternehmer:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens ein Referenzprojekt als Parkhaus/Parkgarage mit individuell geplanter Fassade externer Architekten inkl. Nennung Planungsbüro, Dachbegrünung mit Regenwasserretentionsfunktion und einer Stellplatzanzahl von mindestens 200. Die Fertigstellung muss im Zeitraum 01.01.2017 bis Ende 2021 erfolgt sein (Abnahme durch den Auftraggeber).
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Unterzeichnung folgender Eigenerklärungen:
Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen,
Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung,
Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F.
Datenschutzvereinbarung
Ggf. Besondere Vertragsbedingungen zu Nachunternehmern,
Ggf. Erklärung Bietergemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur VerhandlungDer öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 27/06/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte BewerberTag: 08/07/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.2)Zuständige Stelle für SchlichtungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:25/05/2022