Rechtliche Grundlage dieser Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern sind die „Grundsätze des Ausbaus der Mobilfunkversorgung in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen eines Mastinfrastruktur-Treuhandvermögens“. Ziel ist es, öffentliche Mittel effektiv und zielgerichtet einzusetzen und bereits getätigte bzw. geplante privatwirtschaftliche Investitionen zu schützen.
Um die aktuelle und zukünftige Situation der unterversorgten Gebiete abschätzen zu können, bittet die FMI daher die Mobilfunknetzbetreiber um Darstellung, ob sie in den nächsten 3 Jahren den Aufbau und/oder Ausbau eines Mobilfunknetzes im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern planen.
Die Mobilfunknetzbetreiber werden gebeten, verbindlich nachfolgende Angaben zur aktuell vorhandenen Mobilfunkinfrastruktur und den innerhalb der kommenden 3 Jahre geplanten Investitionen in den Mobilfunkinfrastrukturausbau zu machen:
1) Bekanntmachung der aktuellen Mobilfunk-Versorgungslage im gesamten Markterkundungsgebiet Mecklenburg-Vorpommern nach Mobilfunktechnologie und Empfangsleistung. Ein Gebiet gilt als versorgt, wenn je Mobilfunktechnologie nach den jeweiligen Messgrößen eine entsprechende Empfangsleistung anliegt:
GSM: RxLev: -85 dBm
LTE, 50 Mbit/s mit 10 MHz: RSRP: -104 dBm
LTE, 50 Mbit/s mit 15 MHz: RSRP: -109 dBm
LTE, 50 Mbit/s mit 20 MHz: RSRP:- 114 dBm
Die jeweiligen Werte beziehen sich auf den Empfangspegel in 3 Meter Höhe über dem Boden.
2) Bekanntmachung, ob für das Zielgebiet innerhalb der nächsten 3 Jahre konkrete Ausbaupläne für eine Mobilfunkinfrastruktur der 2., 3., 4. und 5. Mobilfunkgeneration bestehen. Für die Definition eines versorgten Gebietes sind die Pegel unter Punkt 1 heranzuziehen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Ausschlaggebend für die Zulässigkeit und Berücksichtigung der Bekundungen ist neben der vollständigen schriftlichen Beantwortung der voran genannten Fragen, dass die folgenden Angaben enthalten sind:
1) Für den Fall aktuell vorhandener Mobilfunkinfrastrukturen:
— Detaillierte, georeferenzierte kartografische Darstellung der Versorgungsgebiete und der Maststandorte gem. der „Hinweise zur Übermittlung von Geoinformationen“.
2) Für den Fall eigener Ausbauplanungen innerhalb der kommenden 3 Jahre:
— Detaillierte, georeferenzierte kartographische Darstellung der geplanten Versorgungsgebiete und der geplanten Maststandorte jeweils gesondert zu den Ausbauplanungen innerhalb der kommenden 12 Monate sowie in den kommenden 3 Jahren gem. der „Hinweise zur Übermittlung von Geoinformationen“,
— Kurzbeschreibung der Ausbauplanung einschließlich Beschreibung der technischen Lösung (z. B. Masthöhe, Anbindung),
— Quartalsweise gegliederter Zeitplan inklusive der Darstellung von konkreten Meilensteinen des geplanten Ausbaus unter Angabe des voraussichtlichen Baubeginns je geplantem Standort sowie der voraussichtlichen Inbetriebnahme.
Die gelieferten Darstellungen und Informationen werden ausschließlich zur Ermittlung der Erschließungsgebiete und für die notwendige Bildung von Projektgebieten genutzt. Das Ergebnis der Markterkundung wird von der FMI dokumentiert und als Grundlage für das Ausbauprogramm den möglichen Begünstigten zur Verfügung gestellt.
Wir behalten uns vor, die im Rahmen der Markterkundung geforderten Angaben im Wege von Nachforderungen durch Sie konkretisieren zu lassen sowie eine rechtsverbindliche Erklärung zur Sicherung der Finanzierung und zu den vorgesehenen Meilensteinen für die Umsetzung der geplanten Maßnahme zu verlangen. Sämtliche Gebiete, für die keine den Anforderungen dieser Markterkundung genügende Meldung bestehender oder geplanter Ausbauvorhaben eingehen, werden als ausbaufähig im Sinne der „Grundsätze des Ausbaus der Mobilfunkversorgung in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen eines Mastinfrastruktur-Treuhandvermögens“ angesehen.