1. Die Teilnahmeanträge sind auf der elektronische Vergabeplattform subreport (siehe Ziffer I.3) in Textform und unter Verwendung des Formblatts A einzureichen. Für die Textform ist im Falle einer juristischen Person die Angabe des Firmennames des Bewerbers in lesbarer Form ausreichend; ergänzende Angabe der für den Bieter handelnden Person (Geschäftsführer etc.) ist erwünscht, aber nicht zwingend. Eine handschriftliche Unterzeichnung der Unterlagen ist nicht erforderlich.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die angemessene Frist zur Abgabe von Angeboten an der gesetzlichen Mindestfrist von 10 Kalendertagen orientieren wird. Voraussichtlich wird die Angebotsfrist 15 Kalendertage betragen. Die Vergabestelle behält sich eine Verlängerung der Fristen vor.
3. Gemäß § 15 Abs. 4 SektVO behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
4. Die Kommunikation sowie die Durchführung des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeplattform subreport. Die Unterlagen für die Erstellung des Teilnahmeantrages sowie die Vergabeunterlagen erhalten die Bewerber ausschließlich nach Registrierung im Portal. Mit der Auftragsbekanntmachung werden zunächst die Unterlagen veröffentlicht, die erforderlich sind, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
5. Ungeachtet von Absatz 4 behält sich die Vergabestelle vor, den Bewerbern bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs einzelne Dokumente der Vergabeunterlagen zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung hierfür ist die Unterzeichnung (in Textform, siehe Absatz 1) der auf der elektronischen Vergabeplattform subreport zur Verfügung gestellte Geheimhaltungsvereinbarung durch den Bewerber und deren Übermittlung per Vergabeplattform subreport oder per E-Mail an die Kontaktstelle nach Ziffer I.1) Während des Teilnahmewettbewerbs werden die Vergabeunterlagen den Bewerbern aus Gründen der Vertraulichkeit ausschließlich per E-Mail zur Verfügung gestellt.
6. Für Rückfragen zu diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Vergabeplattform subreport (siehe Ziffer I.3) zu verwenden.
7. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerber/Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Daten, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bewerber/Bieter hierauf besteht nicht.