Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code:
DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie StadtPostleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DB AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Ost, Frau Schneider, Jana
E-Mail:
jana.schneider@deutschebahn.comTelefon: +49 3029755802
Fax: +49 3029755724
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.deutschebahn.com/bieterportal I.6)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ABS Berlin-Dresden, Fortführung 1. Baustufe, PA 6 – Stellwerkszentralisierung Elsterwerda-Biehla, ESTW-A; Planungsleistungen Lph 3, 4, 6 und 7 inklusive PT1-Planung
Referenznummer der Bekanntmachung: 18GEI32063
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Planung Erneuerung LST-Technik Elsterwerda-Biehla (Signale, Weichenantriebe, Stw-Container ESTW-A);
Planung Einrichtung Gleiswechselbetrieb, Anpassung Nachbarstellwerke, BK, BÜSA, Awanst;
Anpassung sonstige Bahntechnik (OLA, EEA, TK-Anlagen);
Planung erforderliches Kabelgefäßsystem sowie Planung Abriss/Entsorgung Lokschuppen, Stellwerksgebäude.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
ABS Berlin-Dresden, Fortführung 1. Baustufe, PA 6, Stellwerkszentralisierung Elsterwerda-Biehla, ESTW-A; Planungsleistungen Lph 3, 4, 6 und 7 inklusive PT1-Planung; Planung Erneuerung LST-Technik Elsterwerda-Biehla (Signale, Weichenantriebe, Stw-Container ESTW-A), Planung Einrichtung Gleiswechselbetrieb, Anpassung Nachbarstellwerke, BK, BÜSA, Awanst, Anpassung sonstige Bahntechnik (OLA, EEA, TK), Planung erforderliches Kabelgefäßsystem und Planung Abriss/Entsorgung Lokschuppen, Stellwerksgebäude
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Erstellung der Bestandsplanung PT 1 (Endrevision)
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
ABS Berlin-Dresden, Fortführung 1. Baustufe, PA 6 – Stellwerkszentralisierung Elsterwerda-Biehla, ESTW-A; Planungsleistungen Lph 3, 4, 6 und 7 inklusive PT1-Planung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:10/07/2018
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:10/07/2018