Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.1 Los 3, Streckenabschnitt Kirchheim unter Teck km 34,647 bis km 36,272_AvL Nr. 88
Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 057-100729
II.1.2)CPV-Code Hauptteil45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.1.3)Art des AuftragsBauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.1 Los 3, Streckenabschnitt Kirchheim unter Teck km 34,647 bis km 36,272
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.1 Los 3, Streckenabschnitt Kirchheim unter Teck km 34,647 bis km 36,272
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 01/01/2016
Ende: 31/12/2019
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2019 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.1 Los 3, Streckenabschnitt Kirchheim unter Teck km 34,647 bis km 36,272
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:18/12/2015
V.2.2)Angaben zu den AngebotenDer Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: ARGE NBS PA 2.1, Los 3 — Leonhard Weiss GmbH & Co. KG / Fischer Weilheim GmbH
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22
Ort: Göppingen
NUTS-Code:
DE91 BraunschweigPostleitzahl: 73037
Land: Deutschland
E-Mail:
bau-de@eonhard-weiss.comTelefon: +49 71616020
Fax: +49 71616021224
Internet-Adresse:
http://www.leonhard-weiss.de/Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)Gesamtwert der Beschaffung: 8 447 617.13 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:26/06/2019
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil45221242 Bau von Eisenbahntunnels
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der AN wurde mit der Ausführung der Bauleistungen an der NBS PA 2.1, Los 3, Streckenabschnitt Kirchheim unter Teck, km 34,647 – 36,272 (Los 3) beauftragt. Leistungsinhalt des vertragsgegenständlichen Bauvertrages sind u.a. die Errichtung der Offenen Strecke, der Eisenbahnüberführungen, der Regenrückhaltebecken sowie die Schüttung der Seitenablagerungen, inkl. aller damit im Zusammenhang stehender Baumaßnahmen. Der Nachweis der Schienenstützpunkkräfte an der Trennfuge der EÜ Ehnisbach wird nicht erbracht. Daher werden Ausgleichsplatten erforderlich. Diese sind anzuordnen, da sie bauvertraglich nicht vereinbart wurden.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 11/06/2019
Ende: 31/12/2019
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: ARGE NBS Weilheim an der Teck — Leonhard Weiss GmbH & Co. KG / Fischer Weilheim GmbH
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22
Ort: Göppingen
NUTS-Code:
DE91 BraunschweigPostleitzahl: 73037
Land: Deutschland
E-Mail:
bau-de@leonhard-weiss.comTelefon: +49 71616020
Fax: +49 71616021224
Internet-Adresse:
www.leonhard-weiss.de/Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Nr. 88 – Ausgleichsplatten EÜ Ehnisbach
VII.2.2)Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Bei Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber der AG ggf. Mängelansprüche geltend machen könnte. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre in diesem Fall besonders erschwert. Bei Beauftragung eines zweiten AN müsste die Beweissicherung in vollem Umfang erbracht werden. Ansonsten wäre die Gewährleistung nicht gegeben. Hierdurch werden erheblich höhere Kosten anfallen
VII.2.3)PreiserhöhungAktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 58 335 873.80 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 58 335 874.80 EUR