Dienstleistungen - 305113-2015

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29/08/2015    S167

Deutschland-Ingolstadt: Projektmanagement im Bauwesen

2015/S 167-305113

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Stadt Ingolstadt
Postanschrift: Rathausplatz 2
Ort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RAe Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg
Zu Händen von: RA Dr. Florian Schrems
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de
Telefon: +49 94194583000
Fax: +49 94194583999

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.ingolstadt.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Projektsteuerungsleistungen: Kammerspiele im Klenzepark Neubau mit Umbau der denkmalgeschützten Reithalle.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Ingolstadt.

NUTS-Code DE211 Ingolstadt

II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Vergeben werden Projektsteuerungsleistungen.

Für die Auslagerung des Theaterbetriebes während der Sanierung des Stadttheaters sollen Ersatzbauten im Klenzepark geschaffen werden. Insgesamt entsteht ein Flächenbedarf von mind. 5.400 m2. Die sich derzeit in diesem Bereich sich befindenden Lagerhallen sollen abgerissen werden. Es werden an dieser Stelle dauerhafte Spielstätten sowie die Werkstätten des Stadttheaters errichtet. Die angrenzende, klassizistische Halle ist in das Gesamtkonzept planerisch mit einzubeziehen. Eine der beiden neuen Spielstätten soll dabei in die denkmalgeschützten Halle eingebaut werden. Der Kostenrahmen liegt bei 30 Mio. Euro. Für die Beauftragung des Generalplaners wurde für diese Maßnahmen 2014 ein VOF-Verfahren durchgeführt. Die Planung befindet sich derzeit in der Leistungsphase 2. Ebenso wurde ein Planer für Bühnentechnik bereits beauftragt. Das Bauende soll ca. 2022 erreicht sein. Die „Leistungsphase 9“ dauert also bis 2026.

Vergeben werden folgende Leistungen:
Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft gem. Projektsteuerungsvertragsmuster
HAV-KOM 4, Leistungsstufe 1 (Projektvorbereitung, jedoch ohne Leistung 1.1 gem. HAV-KOM 4 ZVB (Grundlagenermittlung) und 1.4 gem. HAV-KOM 4 ZVB(Einschaltung der fachlich Beteiligten)), Leistungsstufe 2 (Vorplanung, Entwurfs- und
Genehmigungsplanung), Leistungsstufe 3 (Ausführungsvorbereitung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und
Mitwirkung bei der Vergabe), Leistungsstufe 4 (Objektüberwachung), Leistungsstufe 5 (Projektabschluß). Der Projektsteuerer soll auch die „Leistungsphase 9“ erbringen, also während der Gewährleistungsfristen die Objektbetreuung und Dokumentation (Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen sowie Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen auftreten. Die vorgenannten
Leistungen werden in Abweichung der Leistungsstufen nach Vertragsmuster nach folgenden Vertragsstufen
vergeben:
Vertragsstufe 1: Leistungsstufe 1 (ohne Leistungen 1.1 und 1.4 gem. HAV-KOM 4 ZVB) und Leistungsstufe 2 bis inkl. Vorplanung
Vertragsstufe 2: Leistungsstufe 2 nur Entwurfsplanung
Vertragsstufe 3: Leistungsstufe 2 Genehmigungsplanung sowie Leistungsstufen 3, 4 und 5 komplett sowie Objektbetreuung und Dokumentation während der Gewährleistungsfristen („Leistungsphase 9“).
Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. vorstehender Vertragsstufen. Auf die Beauftragung der jeweils weiteren
Vertragsstufe hat der Auftragnehmer keinen Anspruch.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

71541000 Projektmanagement im Bauwesen

II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Der voraussichtliche grobe Gesamtkostenrahmen der Kostengruppen 200 bis 700 inkl. Planerhonorare und Projektsteuererhonorar liegt bei ca.
30 000 000 EUR brutto.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung erfolgt stufenweise, siehe bereits oben II.1.5.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.1.2016. Abschluss 31.12.2026

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Berufshaftpflichtversicherung:
Höhe Personenschäden: 5 000 000 EUR (muss bei durchlaufender Haftpflichtversicherung 2-fach pro
Versicherungsjahr
zur Verfügung stehen; bei Projektversicherung 2-fach für die gesamte Laufzeit).
Höhe sonstige Schäden: 5 000 000 EUR (muss bei durchlaufender Haftpflichtversicherung 2-fach pro
Versicherungsjahr
zur Verfügung stehen; bei Projektversicherung 2-fach für die gesamte Laufzeit).
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein.
Aktueller Nachweis über das Bestehen der Versicherung (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung)
erforderlich. Ausreichend ist auch das Vorliegen einer unwiderruflichen und vorbehaltlosen (!) Erklärung
einer Versicherung, dass im Autragsfall mit dem Versicherungsnehmer eine Versicherung mit den o.
g. Mindestdeckungssummen geschlossen werden wird. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige
Versicherungsschein nachgereicht werden. Bis zur Vorlage eines gültigen Versicherungsscheins können
Zahlungen zurückgehalten werden.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
HAV-KOM 4-Vertragsmuster in der bei Auftragserteilung geltenden Fassung samt AVB und ZVB. Weitere
Vertragsbedingungen der Stadt Ingolstadt, die den Bietern der Verhandlungsphase zur Verfügung gestellt
werden.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch
haftend mit einem bevollmächtigtem
Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher
(!) betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese
Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft wie
auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen.
2. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung:
Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Bekanntmachung).
3. Erklärung jedes Bewerbers oder Mitglieds einer ARGE sowie jedes Subunternehmers, dass
Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 VOF nicht vorliegen.
4. Erklärung jedes Bewerbers oder Mitglieds einer ARGE sowie jedes Subunternehmers, dass
Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
5. Erklärung jedes Bewerbers oder Mitglieds einer ARGE sowie jedes Subunternehmers gemäß § 4 Abs. 2
VOF.
6. Erklärung und Nachweise jedes Bewerbers oder Mitglieds einer ARGE sowie jedes Subunternehmers gem. §
4 Abs. 3 VOF.
7. Bestätigung des Steuerberaters o. ä., dass der Mindestlohn bezahlt wird (§ 13 Mindestlohngesetz in
Verbindung mit § 14 Arbeitnehmer-Entsendegsetz).
8. Verpflichtungserklärung, den Mindestlohn zu zahlen.
9.Versicherungsbestätigung gem. III.1.1.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.) Angaben des Umsatzes der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf
Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und
Immobilienwirtschaft
2.) Angabe der Personalstärke (nur Projektsteuerer)
des Bewerbers mit Angabe der Vollzeitstellen (>38 h/
Woche).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: MINDESTKRITERIUM zu 2.): Personalstärke: mind.
2 Projektsteuerer in Vollzeit (> 38 h/Woche); liegt dies
nicht vor, wird die Bewerbung sofort ausgeschlossen!
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.) Referenzportfolio 1 = Liste A der in den letzten 5
Jahren erbrachten Projektsteuerungsleistungen in der
Bau- und Immobilienwirtschaft mit mindestens der
Projektstufe 2 bereits erbracht für ausschließlich Kulturbauten oder
Theater- und sonstige Veranstaltungsbauten, mit Angaben zu:
a) Auftraggeber mit Anschrift,
b) Art des Gebäudes/Bauprojekts,
c) Art der Baumaßnahme (z. B. Neubau, Sanierung,
Sanierung im lfd. Betrieb, Umbau ...),
d) erbrachte Projektstufen/Leistungsstufen,
e) erbrachte Handlungsbereiche,
f) Größenordnung des Projekts (Kosten der
Kostengruppen 200 bis 700),
g) ob Fachplanerleistungen Technische Ausrüstung
überwacht wurden,
h) ob der zuständige Projektleiter noch beim Bewerber
arbeitet,
i) ob Denkmalschutz betroffen,
j) ob Bühnentechnik betroffen,
k) zur Kostensicherheit (Nachweis bei öffentlichem
Auftraggeber: Referenzschreiben; Nachweis bei
privatem Auftraggeber: Referenzschreiben oder
Eigenerklärung mit nachvollziehbarer Begründung),
l) zur Terminsicherheit (Nachweis bei öffentlichem
Auftraggeber: Referenzschreiben; Nachweis bei
privatem Auftraggeber: Referenzschreiben oder
Eigenerklärung mit nachvollziehbarer Begründung).
2.) Referenzportfolio 2 = Liste B der in den letzten
5 Jahren erbrachten Projektsteuerungsleistungen in
der Bau- und Immobilienwirtschaft mit mindestens
der Projektstufe 2 bereits erbracht, bei welchem
vom Bewerber FÖRDERMITTEL betreut wurden, mit
Angaben zu:
a) Auftraggeber mit Anschrift,
b) Angaben zur Fördermittelhöhe,
c) Angaben zur Fördermittelquelle,
d) erbrachte Projektstufen/Leistungsstufen
e) erbrachte Handlungsbereiche.
Die Referenzen des Referenzportfolios 2 = Liste B
können, müssen aber nicht, ganz oder teilweise mit
Referenzen der übrigen Portfolios übereinstimmen.
3.) Berufserfahrung des konkret zur Verfügung
stehenden Personals
a) Angaben zur Berufserfahrung des für das Projekt
vorgesehenen Projektleiters,
b) Angaben zur Berufserfahrung des für das Projekt
vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
MINDESTKRITERIUM zu 1) = Liste A: mindestens
bei einem Projekt müssen im Referenzzeitraum die
Leistungsstufen 3 komplett und die Leistungsstufe 4
weitgehend erbracht sein, wobei bei Leistungsstufe 4
die Inbetriebnahme des Objekts ausreichend für die
Erfüllung der Leistungsstufe 4 ist; liegt dies nicht vor,
wird die Bewerbung insgesamt sofort ausgeschlossen.
MINDESTKRITERIUM zu 1) = Liste A: für die Wertung
eines Projekts: mindestens die Projektstufe 2 muss
bereits im Referenzzeitraum erbracht sein.
zusätzliches MINDESTKRITERIUM zu 1.i) (Denkmalschutz)
= Liste A: gewertet werden nur Referenzen, bei welchen die
Projektstufe 3 komplett und die Projektstufe 4 weitgehend
(=Inbetriebnahme des Projekts) im Referenzzeitraum erbracht ist.
zusätzliches MINDESTKRITERIUM zu 1.j) (Bühnentechnik)
= Liste A: gewertet werden nur Referenzen, bei welchen
die Projektstufen 2 und 3 komplett und die Projektstufe 4 weitgehend
(=Inbetriebnahme des Projekts) im Referenzzeitraum erbracht ist.
MINDESTKRITERIUM zu 2) = Liste B: gewertet werden nur Referenzen,
bei welchen sämtliche Leistungen der Fördermittelbetreuung, von der
Ermittlung und Beantragung von Fördermitteln bis inklusive Erstellen des
Verwendungsnachweises, im Referenzzeitraum erbracht sind.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Allgemeine Angaben zur Bewertung: je Kriterium (= linke Spalte lfd. Nummer) wird eine Punktzahl von 0 bis 5Punkten entsprechend der beim jeweiligen Kriterium angegebenen Parameter vergeben. 0 Punkte entsprichtdabei einer Nichterfüllung/Nichtangabe zu dem Kriterium. 5 Punkte entspricht der besten Bewertung. DieBewertung entspricht, soweit in der mit den Bewerbungsunterlagen versendeten Matrix beim jeweiligen Kriterium nicht etwas anderes festgelegt ist, den Schulnoten in Bayern, wobei 5 Punkte der Note 1 = sehr gut, 0 Punkte der Note 6= ungenügend entsprechen. In der rechten Spalte ist die jeweilige Gewichtung des Kriteriums angegeben. Esgibt insgesamt 100 Gewichtungspunkte/Gewichtungszahl, wird das Kriterium 1 mit 10 Gewichtungspunkten/Gewichtungszahl angegeben, trägt also dieses Kriterium max. 10 % zur Gesamtbewertung bei. Die jeweiligeBewertung mit Punkten 0 bis 5 je Kriterium multipliziert mit der jeweiligen Gewichtungszahl ergibt dann dieGesamtpunktzahl je Kriterium. Die Summe der Gesamtpunktzahl der Kriterien ergibt dann die Gesamtpunktzahl.Maximal erreichbar sind 100 Gewichtungszahl x 5 Bewertungspunkte = 500 Punkte. Werden in einem Kriterium„Mindestkriterien“ angegeben, so führt die Nichterfüllung der Mindestkriterien entweder zur Nichtwertungder Referenz, oder, soweit ausdrücklich angegeben, nicht nur zur Bewertung mit 0 Punkten, sondern zumGesamtausschluß der Bewerbung. Die einzelnen Kriterien werden gewichtet und bewertet wie folgt, es werdennachfolgend die Gewichtungszahlen (GZ) angegeben, die in der Summe 100 GZ ergeben: 1.) durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft: 10 GZ; 2.) Personalstärke (nur Projektsteuerer) des Bewerbers insgesamt, berechnetnach Vollleitstellen (> 38 Stunden/Woche): 10 GZ;3.) Referenzen vergleichbarer Projekte (Referenzportfolio 1= Liste A): 20 GZ;4.) Referenzen Denkmalschutz (Liste A): 9 GZ; 5.) Referenzen Bühnentechnik (Liste A): 10 GZ; 6.) Referenzen FÖRDERMITTEL (Referenzportfolio 2 = Liste B): 9 GZ; 7.) Kostensicherheit (zu Liste A): 9 GZ;8.) Terminsicherheit (zu Liste A): 9 GZ; 9.)Berufserfahrung des konkret für das Projekt vorgesehenen Projektleiters: 7 GZ;10.) Berufserfahrung des konkret für das Projekt vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters: 7 GZ.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 23.9.2015 - 14:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
24.9.2015 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
5.10.2015
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
1. Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Etwaige Kosten für
die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet.
2. Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag bzw. in Packpapier fest verpackt
einzureichen. Der Name des VOF-Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der
Verpackung zu vermerken. „Offene“ Ordner können nicht akzeptiert werden.
3. Die Bewerbung ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen
und ausschließlich Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung
ausgeschlossen. Die Kontaktstelle kann jedoch (nur ausdrücklich!) verlangen, dass zusätzlich (!) zu den
Papierunterlagen die Unterlagen als editierbare Datei zugemailt werden; dies gilt jedoch nur bei ausdrücklicher
Anforderung durch die Kontaktstelle. Verbindlich sind in jedem Fall nur die Unterlagen in Papierform!
4. Die Bewerbungsunterlagen können nur bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (RAe Dr. Schrems und

Partner mbB) und nur per E-Mail an vergabe@schrems-partner.de angefordert werden.

5. Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das
Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen.
6. Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ (o. ä.) ohne Heftklammern, Binder u. ä.
einzureichen (damit die Unterlagen schnell gescannt werden können!). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken
Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen.
7. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen.
8. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht
dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht.
Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht
gewertet.
9. Die Vergabestelle behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und
Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer
zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die
Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt,
wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung
fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
10. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers.
Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im
Verfahren nicht berücksichtigt und auch nicht zurückgesandt.
11. Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen
oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Dies gilt
auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind. Beispielsweise Fachplanungsbüros dürfen
also nicht bei verschiedenen Bewerbern als Subunternehmer teilnehmen. Sie müssen sich auf einen Bewerber
festlegen.
12. Die Bewerbung selbst muss zwingend bei der Kontaktstelle, Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB,
Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg (nicht bei der Vergabestelle!), eingereicht werden.
13. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle per Post, auf die fristgerechte
Absendung kommt es nicht an.
14. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen. Die Umsätze sind aber auf
Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B.
auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 15 bleibt unberührt!
15. Soweit lediglich Angaben / Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht
vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Verfahren] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise
nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der
Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein
[bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des
Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
16. Bewerbergemeinschaften (ARGE):
a. Bewerbergemeinschaften (ARGE) haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass
sie eine ARGE bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen (Formular „ARGE-Erklärung“).
b. Jedes ARGE-Mitglied muss das Formular „Bewerbererklärung“ ausfüllen und die dort geforderten Nachweise
erbringen.
c. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und späterem Vertragspartner erforderlich. Im Verfahren tritt mit
der Bewerbung [Teilnahmeantrag] grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer ARGE und/
oder benannter Subunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von
einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
d. Bei einer ARGE sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener
Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist
anzugeben.
17. Subunternehmer:
a. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer ARGE] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B.
Subplaner], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung
steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten, hier: „Formular Subplaner-Erklärung“;
in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise
vorzulegen.
b. Jeder Subplaner muss das Formular Bewerbererklärung ausfüllen und die dort geforderten Nachweise
erbringen!
c. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber-Struktur (ARGE, Einbeziehung von Subplanern usw.) und
Struktur des späteren Vertragspartners erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung [Teilnahmeantrag]
grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung benannter Subunternehmer ein; Änderungen setzen
eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden
kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.

18. Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich per E-Mail zu stellen an vergabe@schrems-partner.de.

Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels
Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird
dem elektronischen Weg (E-Mail) der Vorzug gegeben.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 107 GWB:
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §
101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Im übrigen sei auf das Merkblatt der Vergabekammer Nordbayern hingewiesen: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/Vergabe/MerkblattVergabekammer2014.pdf

Ebenso auf das Merkblatt der Vergabekammer Südbayern: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/02857/.

VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24.8.2015