Lieferungen - 310520-2023

26/05/2023    S101

die Schweiz-Bern: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse

2023/S 101-310520

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: armasuisse Einkauf und Kooperationen CC WTO
Postanschrift: Guisanplatz 1
Ort: Bern
NUTS-Code: CH0 Schweiz / Suisse / Svizzera
Postleitzahl: 3003
Land: Schweiz
E-Mail: wto@armasuisse.ch
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.simap.ch
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: http://www.simap.ch/shabforms/servlet/Search?NOTICE_NR=1334881
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: armasuisse Einkauf und Kooperationen CC WTO
Postanschrift: Guisanplatz 1
Ort: Bern
Postleitzahl: 3003
Land: Schweiz
Kontaktstelle(n): Projekt "Chili con carne"
E-Mail: wto@armasuisse.ch
NUTS-Code: CH0 Schweiz / Suisse / Svizzera
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.simap.ch
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Chili con carne

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Logistikbasis der Armee (LBA) ist für die Belieferung von Chili con carne zugunsten der Schweizer Armee verantwortlich. Damit die LBA dieser Verantwortung gerecht werden kann, soll die Versorgung von Chili con carne zugunsten des Bedürfnisträgers sichergestellt werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: CH0 Schweiz / Suisse / Svizzera
Hauptort der Ausführung:

3671 Brenzikofen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Logistikbasis der Armee (LBA) ist für die Belieferung von Chili con carne zugunsten der Schweizer Armee verantwortlich. Damit die LBA dieser Verantwortung gerecht werden kann, soll die Versorgung von Chili con carne zugunsten des Bedürfnisträgers sichergestellt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 60%
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2023
Ende: 31/08/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

E1 Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).

E2 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen

Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.

b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann

Anbieter mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils 100 oder mehr Arbeitnehmenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.

E3 Lieferantenselbstdeklaration

E4 Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen aufzuführen.

E5 Der Anbieter bestätigt, zusammen mit dem Angebot, eine kostenlose Bemusterung gemäss Kapitel 3.6 des Pflichtenhefts zu liefern.

E6 Der Anbieter bestätigt eine einzige Kontaktadresse mit Ansprechpartner (Single point of contact) für alle administrativen Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen usw. für den Fall der Auftragserteilung.

E7 Der Anbieter bestätigt, dass die Belieferung an den Standort in Brenzikofen mit einer maximalen Lieferfrist von 30 Kalendertagen nach Bestelleingang eingehalten werden kann.

E8 Für die Herstellung und Lieferung der ausgeschriebenen Ware verfügt der Anbieter über 1 Referenz mit vergleichbarem Jahres-volumen. Als Referenz gelten nur Lieferungen seit 2019.

E9 Der Anbieter bestätigt die vorbehaltlose Akzeptanz des Vertragsentwurfs.

E10 Der Anbieter bestätigt die vorbehaltlose Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von Gütern (AGB Güter).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/06/2023
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch, Französisch, Italienisch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/06/2023
Ortszeit: 23:59

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Teilangebote sind nicht zugelassen.

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören: Keine.

Verhandlungen: Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen: Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.

Schlusstermin / Bemerkungen: Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten: a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1) Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten: •Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden. •Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen. •Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07.00 - 12.00 h / 13.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden). b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Angabe des betreffenden Projekts, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 23.05.2023 , Dok. 1334881Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 16.06.2023.

Bedingungen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" heruntergeladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Postanschrift: Postfach
Ort: St. Gallen
Postleitzahl: 9023
Land: Schweiz
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/05/2023