Konzessionsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Förderung von Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten des Landkreises Mittelsachsen auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
II.1.2)CPV-Code Hauptteil64200000 Fernmeldedienste - JA24
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Erschließung von unterversorgten Gebieten im Cluster D des Landkreises Mittelsachsen mit schnellen und zukunftsfähigen Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Das Cluster D umfasst Teile der Gebiete der Kommunen Erlau, Königsfeld, Mittweida, Rochlitz und Seelitz, ferner dort befindliche Institutionen.
Das Ziel der Fördermaßnahme liegt in der umfassenden und flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten. Dabei sind für alle Anschlussnehmer zuverlässige Bandbreiten von einem Gbit/s zu gewährleisten (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend), bei Institutionen (sowohl im Los 1 befindliche Institutionen als auch im Los 2 als „Institutionenlos“) symmetrisch.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenDiese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)32410000 Lokales Netz - JA24
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der Fördermaßnahme ist die Beseitigung des Marktversagens bei der Bereitstellung von Breitbandinternet durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und den Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes. Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Teilnehmern mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den vorgeschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes sowie der Umfang der Erschließung sind daher maßgebliche Zuschlagskriterien. Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen. Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, der anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält und nachweisen konnte, dass die Gesamtfinanzierung einmalig anfallender und laufender Kosten gesichert ist. Bei Punktegleichstand von mehreren Erstplatzierten kann eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Der Landkreis Mittelsachsen behält sich aber vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) Gebrauch zu machen: Die Bieter können Angebote für ein oder für zwei Lose abgeben. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die Lose zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der beiliegenden Unterlage „EU-Bekanntmachung (Langfassung) mit Teilnahmebedingungen_Cluster D“.
II.2.5)ZuschlagskriterienDie Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der KonzessionLaufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Antrag Institutionen Cluster D
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)32410000 Lokales Netz - JA24
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der Fördermaßnahme ist die Beseitigung des Marktversagens bei der Bereitstellung von Breitbandinternet durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und den Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes. Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen Teilnehmern mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den vorgeschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des Erschließungskonzeptes sowie der Umfang der Erschließung sind daher maßgebliche Zuschlagskriterien. Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen. Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, der anhand der in den Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die höchste Punktzahl erhält und nachweisen konnte, dass die Gesamtfinanzierung einmalig anfallender und laufender Kosten gesichert ist. Bei Punktegleichstand von mehreren Erstplatzierten kann eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Der Landkreis Mittelsachsen behält sich aber vor, von der Möglichkeit des § 30 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) Gebrauch zu machen: Die Bieter können Angebote für ein oder für zwei Lose abgeben. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3 VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die Lose zusammengesehen das wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der beiliegenden Unterlage „EU-Bekanntmachung (Langfassung) mit Teilnahmebedingungen_Cluster D“.
II.2.5)ZuschlagskriterienDie Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der KonzessionLaufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der beiliegenden Unterlage „EU-Bekanntmachung (Langfassung) mit Teilnahmebedingungen_Cluster D“.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der beiliegenden Unterlage „EU-Bekanntmachung (Langfassung) mit Teilnahmebedingungen_Cluster D“.
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession verantwortlichen MitarbeiternPflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession eingesetzt werden
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der AngeboteTag: 06/08/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen ArbeitsabläufenAufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der beiliegenden Unterlage „EU-Bekanntmachung (Langfassung) mit Teilnahmebedingungen_Cluster D“.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der beiliegenden Unterlage „EU-Bekanntmachung (Langfassung) mit Teilnahmebedingungen_Cluster D“.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:03/07/2020