Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen
Postanschrift: Covent Garden (COV2), Place Charles Rogier 16
Ort: Brussels
NUTS-Code:
BE10 Région de Bruxelles-Capitale / Brussels Hoofdstedelijk GewestPostleitzahl: 1049
Land: Belgien
E-Mail:
easme-procurement@ec.europa.euInternet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://ec.europa.eu/easme/ I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Studie über Hindernisse bei der Verwendung von Bauprodukten in Baudienstleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: EASME/2019/OP/0010
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Untersuchung der Hindernisse bei der Verwendung von Bauprodukten, die im Rahmen der Bauproduktverordnung rechtmäßig in Verkehr gebracht werden.
Außerdem sollen nach geltendem EU-Recht einige der wichtigsten nationalen rechtlichen Hindernisse für die Erbringung von Baudienstleistungen, insbesondere auf grenzübergreifender Ebene, im Zusammenhang mit der Verwendung von Baumaterialien als Nachweisquelle für die Entwicklung einer künftigen Binnenmarktpolitik für Baudienstleistungen ermittelt und festgelegt werden.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 530 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)73210000 Beratung im Bereich Forschung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: BE BELGIQUE-BELGIË
Hauptort der Ausführung:
Die Aufgaben werden in den vom Auftragnehmer bestimmten Räumlichkeiten durchgeführt.
Alle Sitzungen finden in den Räumlichkeiten der EASME oder der Europäischen Kommission in Brüssel statt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Bausektor ist in wirtschaftlicher Hinsicht einer der wichtigsten Sektoren. Er ist daher bei der Bewertung und Entwicklung eines wirklich integrierten Binnenmarkts von größter Bedeutung. Viele Schwierigkeiten bei einer solchen Bewertung und Entwicklung ergeben sich jedoch aus der Vielzahl von Vorschriften, die in der gesamten EU für den Sektor gelten. Der Bausektor ist einer der am stärksten regulierten Sektoren in Europa, vor allem auf nationaler und subnationaler Ebene. Das Ziel dieser Studie besteht darin, einige der wichtigsten nationalen rechtlichen Hindernisse für die Erbringung von Bauleistungen, insbesondere auf grenzüberschreitender Ebene, in Verbindung mit der Verwendung von Baumaterial im Rahmen des geltenden EU-Rechts zu ermitteln und einzugrenzen. Die Studie gilt dann als Nachweis für die Entwicklung einer zukünftigen Binnenmarktpolitik für Baudienstleistungen. Diese Einschränkungen (wenn sich herausstellen sollte, dass sie wirklich für alle Mitgliedstaaten gleich sind) würden Hindernisse großen Ausmaßes für die grenzüberschreitende Erbringung von Baudienstleistungen darstellen und sich damit nachteilig auf die Integration des Binnenmarktes für Baudienstleistungen auswirken.
II.2.5)ZuschlagskriterienQualitätskriterium - Name: Qualität der vorgeschlagenen Methodik / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Organisation der Arbeiten und Ressourcen / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskontrolle und Risikomanagementmaßnahmen / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Durchführungsbeschluss der Kommission C(2018) 578 final vom 5.2.2018 über die Finanzierung von Maßnahmen zur Unterstützung des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Klein- und Mittelunternehmen (COSME).
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 2019/OP/0010
Bezeichnung des Auftrags:
Studie über Hindernisse bei der Verwendung von Bauprodukten in Baudienstleistungen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:05/12/2019
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: VVA Brussels SPRL
Ort: Brussels
NUTS-Code: BE1 RÉGION DE BRUXELLES-CAPITALE / BRUSSELS HOOFDSTEDELIJK GEWEST
Land: Belgien
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 600 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 530 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
Anteil: 20 %
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:16/01/2020