Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) (weiterer Auftraggeber unter VI.3)), Friedrich-Ebert-Str. 19, Zu Händen von: Herrn Nils Werner, Unna 59425, Deutschland. Telefon: +49 521/329433-27. Fax: +49 521/329433-16. E-Mail: n.werner@nwl-info.de
Betr.:
CPV:
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Anstatt:
III.2.1)
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
—.
III.2.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
—.
III.2.3)
Technische Leistungsfähigkeit:
(...)
a) Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 AEG oder Darstellung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll (spätestens zwei Monate nach Zuschlagserteilung nachzuweisen),
sowie
der Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG, außer § 7a Abs. 1 Satz 1 AEG findet nach § 7a Abs. 1 Satz 2 AEG keine Anwendung.
(...)
muss es heißen:
III.2.1)
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Bei der Berechnung der 3 Monats-Frist ist der 1.9.2016 als ursprünglicher Schlusstermin für den Eingang der Angebote maßgeblich.
III.2.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bei der Berechnung der 3 Monats-Frist ist der 1.9.2016 als ursprünglicher Schlusstermin für den Eingang der Angebote maßgeblich.
III.2.3)
Technische Leistungsfähigkeit:
(...)
a) Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 AEG sowie der Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG, außer § 7a Abs. 1 Satz 1 AEG findet nach § 7a Abs. 1 Satz 2 AEG keine Anwendung, oder Darstellung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden sollen (spätestens 6 Monate vor Betriebsaufnahme nachzuweisen).
(...)