1. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, den ersten Preisträger mit Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen zu beauftragen. Es stehen Bundes-Fördermittel des Programmes „Nationale Projekte des Städtebaus“ für die Beauftragung bis Leistungsphase (Lph) 4 zur Verfügung.
Die Baukosten sind auf insgesamt ca. 4,7 Mio. Euro netto veranschlagt. Das Objekt wird der Honorarzone IV zugeordnet.
Die Beauftragung des Gewinners oder eines Preisträgers erfolgt in einem nachfolgenden Verhandlungsverfahren (ab Dezember 2022) für die Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen (Leistungsbild § 39 HOAI) sowie Verkehrsanlagen (Leistungsbild § 47 HOAI) in Stufen:
Stufe 1: Lph 1 bis 3
Stufe 2: Lph 4 vorbehaltlich der Notwendigkeit eines Bauantrags und der gesicherten Finanzierung für bauliche Umsetzung. Die Lph 4 muss bis 30.11.2023 abgeschlossen sein (Zeitplan entsprechend Vertragsentwurf, der spätestens im Verhandlungsverfahren ausgereicht wird.)
Die Beauftragung weiterer Stufen, ab Lph 5, ist beabsichtigt, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und Weiterführung des Förderprogramms. Die Beauftragung von weiteren Leistungsphasen behält sich die Ausloberin deshalb vor. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Im anschließenden Verhandlungsverfahren sind die folgenden Eignungskriterien nachzuweisen:
- Mindestanforderung an den für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Verantwortlichen (Projektleiter/-in): Berufserfahrung mind. 5 Jahre, Nachweis berufliche Befähigung mind. M.Sc. /Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur/ Landespflege.
- Benennung und Verpflichtung einer verantwortlichen Person mit folgenden Mindestanforderungen: Berufserfahrung mind. 5 Jahre im Bereich Verkehrsplanung, Nachweis berufliche Befähigung mind. M.Sc./Dipl.-Ing.
- Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit der Angebotsabgabe für jedes Unternehmen eine Verpflichtungserklärung (Formblatt) unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt) abzugeben.
Der erste bzw. ein Preisträger kann nur beauftragt werden, wenn die Eignungskriterien erfüllt werden und Einigkeit über die Vertragsbedingungen besteht, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll und die Finanzierung gesichert ist.
Falls die Eignungskriterien nicht erfüllt werden oder keine Einigkeit über Vertragsbedingungen und Honorar erreicht wird, werden mit den übrigen Preisträgern Verhandlungsgespräche geführt. In diesem Fall werden das Wettbewerbsergebnis zu 50 %, die Darstellung der vorgesehenen Projektumsetzung zu 40 % und das Honorarangebot zu 10 % eingehen. Gleiche Vorgehensweise gilt, falls es keinen ersten Preisträger gibt.
Die Zuschlagskriterien sind in den veröffentlichen Unterlagen enthalten.
Im Falle einer weiteren Beauftragung gilt § 8 (2) Satz 3 RPW 2013.
2. Für die Bewerbung ist der veröffentlichte Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen und die erforderlichen Nachweise beizufügen. Die Ausloberin behält sich vor, auf Nachforderungen von fehlenden Angaben und Unterlagen zu verzichten.
3. Die Bekanntmachungsunterlagen werden auf der unter Punkt I.3 genannten Internetseite zum Download bereitgestellt. Bewerber, die über Änderungen an den Bekanntmachungsunterlagen bzw. über die Beantwortung von Bewerberanfragen informiert werden möchten wird empfohlen, dies über die unter Punkt I.1) genannte E-Mail-Adresse zu bekunden (Registrierung).
4. Termine des Planungswettbewerbs:
Versand der Auslobung: 26.07.2022
Rückfragenkolloquium zur Aufgabenstellung: 25.08.2022
Abgabe der Wettbewerbsarbeit: bis 07.10.2022
Preisgerichtssitzung: 08.11.2022