III.1.1)Qualifizierung für das System:Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
Für die Beurteilung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag vom Antragsteller die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen beizubringen:
A.) Ordnungsgemäße Gewerbeausübung des Antragstellers:
(1) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nrn.1 bis 7 SektVO vorliegen;
(2) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 4 Nrn. 1 bis 5 SektVO vorliegen;
(3) Eigenerklärung des Bewerbers zur ordnungsgemäßen Anmeldung seines Gewerbes: Der Bewerber erklärt, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriftendes Handelsgesetzbuchees (HGB) eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Handelsregisterauszug (höchstens 3 Monate alt bezogen auf den in der Bekanntmachung genannten Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (ggf. Original und beglaubigte Übersetzung) als Nachweis anfordern;
(4) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden sind nach Maßgabe von § 1 ff. GWB und Art. 101 AEUV insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über Gewinnaufschläge, Gewinnbeteiligungen, die zu fordernden Preise, Entrichtungen von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen u. ä;
(5) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, erfüllt hat;
(6) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, erfüllt hat.
(7) Umfassende Darlegung der Eigentümerstruktur des Bewerbers.
Alle unter (1) bis (7) geforderten Erklärungen und Darlegungen sind spätestens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
B.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage von Bilanzauszug oder Geschäftsbericht oder Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag mindestens für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr und möglichst für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Die Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
C.) Technische Leistungsfähigkeit:
(1) Referenzen zu den in der EU zugelassenen U-Bahn-Fahrzeugtypen. Dabei sind jeweils Typ, Anzahl, Auftragswert, Lieferdauer, Inbetriebnahmedauer und Auftraggeber zu benennen;
(2) Referenzen zu den gemäß BOStrab in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Schienenfahrzeugen. Dabei sind jeweils Typ, Anzahl, Auftragswert, Lieferdauer, Inbetriebnahmedauer und Auftraggeber zu benennen;
(3) Referenzen zu den in Europa zugelassenen Schienenfahrzeugen, die mit Systemen oder Baugruppen für das Fahren im wandernden Raumabstand („Moving Block“) ausgestattet sind. Dazu sind jeweils Systemtyp, Automatisierungsgrad (mindestens GoA2) sowie Zugbeeinflussungs- und Zugortungsverfahren zu benennen.
(4) Eigenerklärung, dass ausreichend Kapazitäten in der Entwicklung, Fertigung und Inbetriebsetzung vorhanden sind, um monatlich mindestens 2 vollständig ausgerüstete Neufahrzeuge auszuliefern;
(5) Nachweis, dass die Fahrzeuge bzw. deren Baugruppen entsprechend einem Qualitätssicherungssystem nach ISO 9001-2008 oder gleichwertig entwickelt, gefertigt, montiert und in Betrieb genommen werden;
(6) Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle die Fahrzeuge und deren Komponenten nur in Fertigungs- und Montagewerkstätten hergestellt werden, die nachweislich über Referenzen zur Herstellung BOStrab-zugelassener Fahrzeuge und deren Komponenten verfügen. Hierbei muss es sich um Werkstätten des Antragstellers oder um Werkstätten eines Konzerns oder Firmenverbundes handeln, dem der Antragsteller angehört, oder um Werkstätten, in denen der Antragsteller als Generalunternehmer unter Einbindung nachweislich qualifizierter und leistungsfähiger Subunternehmen die Leistungen erbringen lässt;
(7) Eigenerklärung, dass der Antragsteller über die Befähigung zur Durchführung schweißtechnischer Arbeiten an Schienenfahrzeugen gemäß EN 15085 verfügt;
(8) Eigenerklärung, dass der Antragsteller über die Befähigung zur Durchführung klebetechnischer Arbeiten an Schienenfahrzeugen gemäß DIN 6701 oder gemäß vergleichbarer Regelungen verfügt;
Alle unter (1) bis (8) geforderten Referenzen, Nachweise und Eigenerklärungen sind spätestens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: 1. Stufe des Prüfungssystems:
Prüfung der von den Bewerbern mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Erfüllung der mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Anforderungen.
Feststellung, ob der jeweilige Bewerber sich als diesbezüglich geeignet erwiesen hat.
2. Stufe des Prüfungssystems:
Versand von Fragebögen zur allgemeinen Unternehmens-, Dienstleistungs- und Produktbewertung sowie zur Bewertung der Qualitätssicherung, des Umweltmanagements und der technischen Merkmale an die in der Stufe 1 als geeignet festgestellten Bewerber zur weiteren Eignungsprüfung.
Prüfung der von den Bewerbern beantworteten Fragebögen auf Vollständigkeit, Inhalt und Erfüllung der mit den Fragebögen versandten Anforderungen. Überprüfung, ob der Bewerber die in den Unterlagengeforderten Mindestpunktzahlen erreicht. Feststellung, ob der Antragsteller sich auch bezüglich der 2. Stufe des Prüfungssystems als geeignet erweist.