Die unter II.2.7 angegebene Laufzeit ist geschätzt für die Grundleistungen der HOAI und ist abhängig von der späteren Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mangelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben ohne Verhandlungen durchzuführen.
(a) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 19.07.2022 12.00Uhr für den Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1) elektronisch eingereicht werden. Teilnahmeanträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrags;
(b) Bei Mehrfachbewerbungen auf der Ebene des direkten Auftragnehmers (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) muss dieser Bewerber mit allen seinen Bewerbungen nachweisen, dass durch die Mehrfachbewerbung keine Verzerrung des Wettbewerbs entsteht. Fehlt dieser Nachweis, führt dies zum Ausschluss aller dieser Bewerbungen vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch Bewerbungen von Büros innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Außerdem wird eine Bewerbung bzw. Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros als Mehrfachbewerbung eingestuft;
(c) Bewerbungen sind nur mit dem Formular "Teilnahmeantrag" (erste Seite Bewerbungsbogen) möglich; formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
(d) Unvollständig ausgefüllte oder fehlende Nachweise können zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung führen.
(e) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur
Bekanntmachung und ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(f) "Fragen" sind an die in Ziff. I.3 genannten Adresse zu stellen. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort
möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen
mit den Antworten im Internet kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so
rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die Auskünfte erteilen kann.
(g) Teilnahmeanträge in Textform müssen nicht signiert werden. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bewerber
und die zur Vertretung des Bewerbers berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird der
Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Es müssen alle geforderten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt werden. Eine Abgabe in Papierform ist nicht
mehr zulässig!
Für die Stufe II gilt:
Zuschlagskriterien
VgV-Verfahren Schloss Charlottenburg, Besucherzentrum
WERTUNG DES ANGEBOTS
Die Angebote werden aufgrund der eingereichten Unterlagen und der Verhandlungsgespräche
nach folgenden Zuschlagskriterien mit Gewichtung gewertet:
K1 Honorar 25%
K2 Aufbauorganisation 20%
> K2.1 Struktur des Projektteams
(insb. Führungsstärke und Teamfähigkeit) 12%
> K2.2 Verfügbarkeit des projektleitenden Personals 8%
K3 Ablauforganisation 27%
> K3.1 Projektabwicklungskonzept 11%
> K3.2 Projektspezifische Organisation der Qualitätskontrolle
(insb. Projektmanagementansätze, Berichtswesen) 7%
> K3.3 Geplante Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
und den weiteren Beteiligten 5%
> K3.4 Personaleinsatzplanung 4%
K4 Eindruck des Verhandlungsgesprächs 28%
> K4.1 Konkrete Lösungsansätze für Projektherausforderungen 12%
> K4.2 Anwendung des Wissens aus bisherigen Projekten
auf diesen Auftrag im Verhandlungsgespräch 8%
> K4.3 Kommunikationskultur im Verhandlungsgespräch 4%
> K4.4 Qualität der Präsentation im Verhandlungsgespräch 4%
Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien
Krit. 1 Honorar
Das Honorar wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Diese wird aus der
nachgerechneten Angebotssumme ermittelt. Für die Angebotswertung wird das Honorar wie
folgt in eine Punkteskala von null bis zehn Punkten normiert.
Zur Bewertung des Honorars wird eine fallende Gerade verwendet, die durch zwei Punkte
definiert wird: Das "Referenzhonorar" wird aus dem Mittelwert zweier Zahlen gebildet: dem
Mittelwert aller Angebote und dem vom Auftraggeber geschätzten Wert. Dieses wird mit
fünf Punkten bewertet. Der Wert von 50% über dem Referenzhonorar erhält null Punkte.
Diese beiden Punkte bestimmen eine Gerade. Die sich daraus ergebenden Punktzahlen
werden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet, sofern sie zwischen null und zehn
liegen. Die außerhalb liegenden Punktzahlen erhalten null bzw. zehn Punkte. Ein Honorar,
das 50% oder mehr unter dem Referenzhonorar liegt, erhält also zehn Punkte.
Krit. 2 Aufbauorganisation
Krit. 2.1: Die Struktur des Projektteams wird bewertet, also die optimale Anpassung auf die
Erfordernisse des Projekts. Die Eignung der einzelnen Projektteammitglieder wird nicht
beurteilt, jedoch die Position, die sie im Projektteam vor dem Hintergrund ihrer speziellen
Eignung einnehmen.
Krit. 2.2: Der Beitrag des Bieters für einen reibungslosen Projektablauf im Rahmen des
gegebenen Projektumfelds wird bewertet. Dies umfasst sowohl regelmäßige Arbeitsweisen
als auch Reaktionsmechanismen auf unvorhergesehene Umstände.
Krit. 3 Ablauforganisation
Krit. 3.1: Die einzelnen Schritte und Werkzeuge werden betrachtet, die der Bieter für eine
erfolgreiche Durchführung dieses Projekts für erforderlich hält.
Krit. 3.2: Beurteilt wird die Anwendung des büroseitig festgelegten Qualitätsmanagements
auf die vorliegende Maßnahme. Dabei ist die besondere Situation des Projekts und der
Projektbeteiligten zu berücksichtigen.
Krit. 3.3: Bewertet werden Methoden und Zeitpunkte der Zusammenarbeit mit den anderen
beteiligten Parteien im Projekt.
Krit. 3.4: Der über die Zeit vorgesehene Personaleinsatz wird in Relation zum vorgesehenen
Projektablauf gesetzt, so dass ausreichende Kapazitäten sichergestellt sind.
Krit. 4 Eindruck des Verhandlungsgesprächs
Krit. 4.1: Für die besonderen Herausforderungen der Maßnahme, deren Probleme jetzt ggf.
noch nicht absehbar sind, sollen geeignete Lösungsansätze skizziert werden.
Krit. 4.2: Bewertet wird die optimale Anwendung des Wissens der Projektteammitglieder auf
die Herausforderungen der vorliegenden Maßnahme.
Krit. 4.3: Bewertet wird die Kommunikationskultur der anwesenden Bieter.
Krit. 4.4: Es wird der Gesamteindruck der Bieterpräsentation bewertet
Bekanntmachungs-ID: CXURYYDYYJX