Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
EK02 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen deutschsprachigen (mind. Sprachniveau B2 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
Bemerkung: Die Abrufverfahren (vgl. Ziff. 4.2 des Rahmenvertrages) werden auf Deutsch durchgeführt.
EK03 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Einzelvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen.
Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK04 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Hinweis: Alle Personen müssen Mitarbeitende des Anbieters sein (vgl. auch Ziff. 10.3.4 und 10.3.5 des Pflichtenhefts).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK05 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Ergänzungen der Vergabestelle:
In Bezug auf die Gewährleistung (Ziff. 12 AGB) und Haftung (Ziff. 20 AGB) werden die AGBs für dieses Geschäft an die Gegebenheiten des Personalverleihs angepasst:
Der Verleiher haftet dem Einsatzbetrieb nur für die sorgfältige Auswahl der Arbeitnehmer, welche dem Auftraggeber angeboten werden. Zudem haftet der Verleiher nicht für fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, die der Arbeitnehmer verursacht, sei es beim Einsatzbetrieb, sei es im Rahmen der Tätigkeit für den Einsatzbetrieb. Kapitel C der AGB "Ergänzende Bestimmungen für Leistungselemente mit werkvertraglichem Charakter" findet auf dieses Geschäft keine Anwendung.
Verwiesen wird im Übrigen auf die Anforderungen nach geltenden Bestimmungen gemäss AVG und AVV. Diese spezialgesetzlichen Bestimmungen gehen den anwendbaren AGB vor und finden Eingang in den Rahmenvertrag.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK06 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 2 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07 Einhaltung AVG / AVV
Bestätigung des Anbieters, dass er die für ihn geltenden Regeln im Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) vom 06. Oktober 1989, SR 823.11, sowie der dazugehörigen Verordnung, SR 823.111, einhält, im Besonderen auch während der Leistungserbringung nach erfolgtem Zuschlag.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08 Bewilligung zum Personalverleih
Nachweis der kantonalen Bewilligung zum Personalverleih (AVG).
Nachweis
Bitte legen Sie eine Kopie der Bewilligung zum Personalverleih bei.
Im Falle einer vorbehaltlosen Befreiung vom AVG ist das entsprechende Schreiben der zuständigen Behörde beizulegen.
EK09 Arbeitsverhältnis
Bestätigung, dass alle in einem Abrufverfahren angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen an den Anbieter unmittelbar (Arbeitsverhältnis) nach Abrufentscheid vertraglich gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit für den geplanten Einsatz gewährleistet ist.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10 Arbeitsort
Bereitschaft, den Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren. Der Arbeitsplatz wird durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK11 Profile Mitarbeitende
Akzeptanz, dass zur angegebenen bzw. angebotenen Person nebst Angaben der Personalien (wie Name, Vorname, Geburtsdatum), ein beruflicher Lebenslauf sowie die verlangten Dokumente und Nachweise (z. B. Kopien von Diplomen) dem Angebot beizulegen sind.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK12 Arbeitszeiten
Bereitschaft, für alle eingesetzten Personen während der ganzen Auftragsdauer die regulären Arbeitszeiten zu akzeptieren und sicherzustellen: Montag bis Freitag, 41.5 Stunden-Woche, zwischen 06.00 – 20.00 Uhr, mindestens 30 Minuten Mittagspause.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK13 Wochenend-, Abend- und Nachtarbeit
Akzeptanz, dass die zur Verfügung gestellten Personen sporadisch – falls der Projektverlauf dies erfordert – auf Anordnung des Auftraggebers hin kurzfristig für Wochenend-, Abend- und Nachtarbeit sowie Pikettdienst eingesetzt werden können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK14 Spesen
Akzeptanz, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Spesen vergütet werden; es gelten im Übrigen die Bedingungen gemäss Ziff. 4.4 des Pflichtenheftes.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK15 Zeiterfassung
Bereitschaft, während des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers bezüglich Zeiterfassung und Rapportierung zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK16 Fähigkeit Personal für die geforderten Rollen und Kompetenzstufen zu finden
Der Anbieter weist die Fähigkeit, Personen mit dem geforderten Profil zu finden, für jedes angebotene Los einzeln nach.
Nachweis
Pro angebotenem Los sind folgende Nachweise beizulegen:
- Eine Referenz eines Einsatzbetriebs, in welchen mind. eine Person mit dem gesuchten Profil platziert wurde (Feststellenvermittlungen oder Personalverleih). Der Einsatz darf nicht weiter als drei Jahre zurückliegen.
- Ein Beispiel einer Stellenbekanntmachung (Inserat oder dgl.) nicht älter als 3 Jahre, mit welchem Personen mit dem entsprechenden Profil (vgl. Pflichtenheft und TS) gesucht wurden.
Achtung: Referenzauskünfte aus dem Bundesumfeld werden nur zugelassen, wenn die aufgeführte Referenzperson jeweils ihre schriftliche Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben hat.
Bemerkung: Das gleiche Referenzunternehmen darf für mehrere Lose angegeben werden. Es ist pro Los ein Formular auszufüllen.