Bekanntmachung vergebener Aufträge
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Integrationsansatz für die Finanzierung der biologischen Vielfalt: Bewertung der Ergebnisse und Analyse der Optionen für die Zukunft.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Das übergeordnete Ziel der Studie ist die Bewertung von Möglichkeiten zur Erhöhung der Wirksamkeit des Integrationsansatzes für die Finanzierung der biologischen Vielfalt und die Erkundung weiterer Wege zur Aufstockung der finanziellen Unterstützung der Natur und der biologischen Vielfalt in der EU. Die Studie soll Optionen zur Erhöhung der Wirksamkeit der aktuellen Finanzierungsmöglichkeiten vorstellen, u. a. durch potenzielle Verbesserungen und/oder durch Änderungen der Verwaltung und Leitung sowie durch ergänzende Ansätze (Zweckbindung für Natur und biologische Vielfalt, Aufstockung des LIFE-Programms, zusätzlicher spezifischer Fonds). Die Studie soll zudem wirtschaftliche Instrumente ermitteln, die zusätzlich und als Ergänzung der vorhandenen EU-Instrumente eingesetzt werden könnten, insbesondere diejenigen wirtschaftlichen Instrumente, die bis dato noch nicht aus der EU-Perspektive untersucht worden sind. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie sollte es möglich sein, geeignete Kombinationen politischer Maßnahmen zu ermitteln, um in Zukunft aus diversifizierten Quellen eine wirksamere Unterstützung für die biologische Vielfalt in der EU zu erhalten. Ein besonderes Augenmerk der Studie soll auf die Finanzierung des Netzwerks Natura 200 gelegt werden, da diese Bereiche für die EU rechtlich bindend sind. Im Rahmen der Studie soll untersucht werden, welche Finanzierungsmechanismen für die speziellen Erfordernisse von Natura 2000 geeigneter sind und unter welchen Bedingungen sie am wirksamsten sein könnten.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: 175 750 EUR
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Qualität der vorgeschlagenen Methodik. Gewichtung 70
2. Arbeitsorganisation. Gewichtung 20
3. Qualitätskontrollmaßnahmen. Gewichtung 10
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
ENV.B.3/ETU/2015/0014.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 07.0202/2015/712612/ETU/ENV.B.3 V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:15.9.2015
V.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 6
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Institute for European Environmental Policy (IEEP)
Postanschrift: 11 Belgrave Road, IEEP Offices, Floor 3
Ort: London
Postleitzahl: SW1V 1RB
Land: Vereinigtes Königreich
V.4)Angaben zum AuftragswertEndgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 175 750 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Monate: 15
V.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Anteil: 57 %
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: 31,3 % + 15,7 % + 6,8 % + 3,2 %.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung vergleichbarer Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die an den Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen des Erstauftrags vom öffentlichen Auftraggeber vergeben wurden.
Es gilt zu beachten, dass die Vorinformation zu diesem Auftrag am 24.2.2015 unter der Nummer ABl. 2015/S 38-064198 mit einem Budget von 200 000 EUR veröffentlicht wurde; dieses Budget liegt jetzt im Bereich zwischen 170 000 EUR und 200 000 EUR.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den in Abschnitt I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.
Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Binnen 2 Monaten nach der Benachrichtigung über die Zuschlagsentscheidung kann bei der in Ziffer VI.3.1 genannten Stelle Beschwerde eingelegt werden.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:16.9.2015