Das ZAP – Zentrum am Park Emmelshausen ist ein 1991 errichtetes zweigeschossiges Veranstaltungsgebäude mit prägnanter Architektur. Das Gebäude hat einen kompletten baulichen und technischen Sanierungsbedarf. Alle Oberflächen, Decken, Boden und Wand sowie die Technische Ausrüstung müssen renoviert werden; eine Dachsanierung ist ebenfalls erforderlich. Die vorhandene Dachkonstruktion mit belüfteter Zinkblecheindeckung und innenliegenden Rinnen weist erhebliche Mängel auf und ist zu sanieren. Eine Entrauchung ist umzusetzen. Die Ausführung des Gebäudes ist urheberrechtlich geschützt, sodass die ursprüngliche Gestaltung beibehalten und die bestehende Bausubstanz schonend behandelt werden muss. Eine energetische Verbesserung soll durch eine PV-Anlage erreicht werden.
Die angrenzenden Park- und Gehwegflächen werden durch Erneuerung defekter Steine und Einbauteile leicht überarbeitet.
Bezüglich weiterer Details wird verwiesen auf Erläuterungsbericht und Planunterlagen.
Die Auftraggeberin hat eine Grundlagenermittlung und Konzeption der Sanierungsmaßnahmen erstellen lassen, die die Leistungsphasen 1-3 umfasst und Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Die Kosten der Maßnahme werden für die TGA gesamt (KG 400) geschätzt auf 1.189.702,15 € netto, davon für die TGA HLS auf 731.093,88 € netto, die sich aufteilen wie folgt:
AG 1 - Abwasser, Wasser- und Gasanlagen 39.495,53 €
AG 2 - Wärmeversorgungsanlagen 211.345,41 €
AG 3 - Lufttechnische Anlagen 480.252,94 €
Die Leistungen „Sofortmaßnahmen Brandschutz“ in der KG 400 und „Sofort-Maßnahmen“ in der KG 400 sind bereits durchgeführt und nicht Gegenstand der Beauftragung.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin am Leistungsbild nach der HOAI 2021, hier die § 55 nebst Anlage 15.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS in den Anlagengruppen 1, 2 und 3 in den Leistungsphasen 3 sowie 5-9 (sogenanntes Fachlos 2). Ergänzend werden ausgeschrieben die Objektplanungsleistungen Gebäude, Innenräume und Freianlagen im Fachlos 1 sowie Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung – Elektro - als sogenanntes Fachlos 3.
Die vorliegende Konzeption ist im Rahmen der Leistungsphase 3 zu überprüfen, ggfs. zu berichtigen oder zu vervollständigen und als richtig anzuerkennen.
Im Rahmen der Leistungsphase 5 ist eine Werkplanung voraussichtlich nur erforderlich für Dach und Brandschutzplanung.