Die Entscheidungskriterien zur Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand sind folgende Kriterien vorgesehen. Die Reihenfolge der Beurteilungskriterien spiegelt keine Prioritätensetzung wider.
— Qualität des Freiraums,
— entwurfsbestimmende Grund-/Leitidee,
— Qualität der Einbindung in den städtebaulichen und frei raumplanerischen Kontext,
— Raumbildung,
— Aufenthaltsqualität,
— Gestaltqualität und funktionale Qualität:
— multifunktionale Nutzbarkeit der Flächen,
— Kinder- und Seniorenfreundlichkeit, Barrierearmut,
— Sicherheit im öffentlichen Raum (Vandalismussicherheit, Unfallsicherheit),
— Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit in Planung, Herstellung und Betrieb
— städtebaulicher/ gestalterischer Akzent am Fink-Gebäude