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Bauleistung - 351057-2015

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07/10/2015    S194

Deutschland-Wilhelmshaven: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten

2015/S 194-351057

Baukonzession

Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG
Postanschrift: Neckarstr. 10
Ort: Wilhelmshaven
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven
Zu Händen von: Walter Hummel
E-Mail: whummel@nports.de
Telefon: +49 44214800152
Fax: +49 44214800599

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://nports.de/

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: landeseigene Gesellschaft
1.3)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Gegenstand der Baukonzession

II.1)Beschreibung der Baukonzession
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Interessenbekundungsverfahren für die Vergabe von Erbbaurechten zur hafenaffinen Ansiedlung am Standort Wilhelmshaven.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung

NUTS-Code DE945 Wilhelmshaven

II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags:
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG ist der größte Betreiber öffentlicher Seehäfen in Deutschland. Entlang
der niedersächsischen Nordseeküste betreibt Niedersachsen Ports Hafenanlagen und Hafenflächen.
Niedersachsen Ports bzw. dem Land Niedersachsen stehen im Bereich des Nordhafens in Wilhelmshaven
verschiedene Grundstücksflächen als Eigentümer zur Verfügung, auf denen hafenaffine Ansiedlungen realisiert
werden können.
Vor diesem Hintergrund führt Niedersachsen Ports das hier gegenständliche Interessenbekundungsverfahren
für die Vergabe von Erbbaurechten zur hafenaffinen Ansiedlung am Standort Nordhafen Wilhelmshaven im
Rahmen eines
Dauer-Bieterverfahrens durch.
Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen. Das Verfahren
ist offen und richtet sich an interessierte Investoren und Projektentwickler mit dem Ziel der Ansiedlung von
hafenaffinem Gewerbe mit Umschlag über die Kajen des Nordhafens Wilhelmshaven.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten

II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Ca. 18 ha im Nordhafen von Wilhemshaven.
II.2.2)Mindestprozentsatz der Arbeiten, die an Dritte vergeben werden:

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Auf
gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind im weiteren Verfahren ggf. einzureichen:
a) Eigenerklärung des Bieters, dass
— über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet
oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
— er wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten zwei Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
b) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des
Bieters.
c) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der gesetzten Frist zur
Einreichung nicht älter als drei Monate sein).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Auf
gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind im weiteren Verfahren ggf. einzureichen:
a) Angaben des Bieters zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes.
Anforderung ggf. nachzuweisen z.B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
b) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in
dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; – soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht
vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz,
Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
c) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann
(z.B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der
Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
d) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten des Bieters (die Auskunft soll zum Zeitpunkt
des Fristendes für die Interessenbekundung nicht älter als 6 Monate sein).
III.1.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen Auf gesondertes
Verlangen von Niedersachsen Ports sind im weiteren Verfahren ggf. einzureichen:
a) Angaben des Bieters bezüglich der geplanten Ansiedlung. Z.B. Angaben zu
— Erbbaugrundstück (z.B. Größe, Zuschnitt, bes. Anforderungen, Erschließung etc.),
— Nutzungsabsicht,
— Beabsichtigter Baubeginn und Inbetriebnahme,
— Anzahl der Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen,
— Beabsichtigtes Investitionsvolumen,
— Geplante Umschlagmenge.
b) Projektbeschreibung in Textform
c) etc.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Zuschlagskriterien:
Es handelt sich um ein Dauer-Bieterverfahren, das erst dann beendet sein wird, wenn das
Grundstückskontingent so weit vergeben ist, dass keine Fläche oder keine wirtschaftlich als Erbbaurecht zu
nutzende Fläche mehr zur Verfügung steht.
Das Grundstückskontingent wird wegen der Besonderheit des Dauer-Bieterverfahrens zum einen nach
zeitlichen Kriterien vergeben. Zum anderen wird als Zuschlagskriterium maßgebend sein, ob Niedersachsen
Ports und deren Kontrollgremien das Ergebnis der Verhandlungen über den Erbbaurechtsvertrag
grundsätzlich als zuschlagsfähig bewerten oder nicht. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines
Erbbaurechtsvertrages haben, weder für ein beliebiges der Grundstücke noch für ein bestimmtes Grundstück.
Niedersachsen Ports behält sich die schrittweise Verringerung der zu verhandelnden Erbbaurechte im Laufe
des Dauer-Bieterverfahrens vor.
Weder der Zeitpunkt der Interessenbekundung noch das Ergebnis der Vertragsverhandlungen wird einen
Anspruch der Bieter auf eine bestimmte Lage des Erbbaugrundstücks auf der Fläche nördlich des Nordhafens
begründen. Die Entscheidung über die örtliche Verteilung der Erbbaurechte/Ansiedlungen auf der Fläche behält
sich Niedersachsen Ports vor.
Der Zeitpunkt des Eingangs der Interessenbekundungen ist wie folgt für den Zuschlag entscheidend: Sobald
wegen der Anzahl der eingegangenen Interessenbekundungen und der hierbei geäußerten Flächenbedarfe
feststeht, dass das gesamte von diesem Dauer-Bieterverfahren umfasste Grundstückskontingent bereits in
Verhandlungen steht, werden weitere Interessenbekundungen nur mit der
Maßgabe angenommen, dass diese verspäteten Interessenten auf eine Warteliste gesetzt werden. Sollte eine
der Verhandlungen mit einem Bieter nicht mit dem Abschluss eines notariellen Erbbaurechtsvertrages beendet
werden, wird Niedersachsen Ports entscheiden, ob bezüglich dieses nicht mehr in Verhandlungen stehenden
Grundstückskontingents Verhandlungen mit dem auf der Warteliste an nächster Stelle stehenden Interessenten
aufgenommen werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Nach Eingang der Interessenbekundungen erhalten die Interessenten die ausführlichen Unterlagen,
insbesondere ein Exposé zu den Flächen und den weiteren Anforderungen des Verfahrens.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
NH-WHV-2014 Dauer-Bieterverfahren Flächen Nordhafen W1
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Anträge
Tag: 19.1.2026
IV.2.3)Sprache(n), in der (denen) die Anträge abgefasst sein können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Die von diesem Verfahren umfassten Flächen werden freiwillig europaweit im Rahmen dieses Verfahrens
ausgeschrieben, um möglichst viele potentielle Ansiedler anzusprechen. Das mit dieser Aufforderung zur
Interessenbekundung eingeleitete strukturierte Dauer-Bieterverfahren ist kein formelles Vergabeverfahren.
Die Interessenten können schriftlich (auch per Telefax) ihr Interesse bekunden und sich um die Aufnahme
von Verhandlungen bewerben. Nach Eingang der Interessenbekundungen erhalten die Interessenten die
ausführlichen Unterlagen, insbesondere ein Exposé zu den Flächen.
Niedersachsen Ports wird vor Aufnahme der materiellen Verhandlungen die grundsätzliche Geeignetheit
der Interessenten und geplanten Ansiedlungen prüfen und hierzu nach eigenem Ermessen Unterlagen
anfordern. Niedersachsen Ports behält sich ausdrücklich vor, im Wege der eigenen Vermarktungswege
potentielle Ansiedler anzusprechen und diese aktiv zur Interessenbekundung aufzufordern. Weiterhin behält
sich Niedersachsen Ports Nachforderungen bezüglich unzulänglich oder unvollständiger Unterlagen vor.
Das Verfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: +49 4131152943

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer richtet sich nach § 107 Abs. 3 GWB.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: +49 4131152943

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
2.10.2015