Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass die neue Version des TED-Portals am 29.1.2024 in Betrieb genommen wird (voraussichtlicher Termin – muss noch bestätigt werden!). Interessiert an den neuen Funktionen, den Verbesserungen und ihren Auswirkungen auf die Nutzerinnen und Nutzer? Konsultieren Sie unseren Artikel und erfahren Sie mehr über die wichtigsten Veränderungen und neuen Funktionen.

Aufgrund von Störungen werden eForms- Mitteilungen derzeit fehlerhaft angezeigt. Wir arbeiten an einer Lösung. Bis dahin konsultieren Sie bitte unsere Hilfsseite.

Jetzt registrieren: 4. Workshop für Weiterverwender von TED-Daten am 14. Dezember 2023

Bauleistung - 351854-2022

01/07/2022    S125

Deutschland-Marburg: Bauarbeiten

2022/S 125-351854

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul Marburg
Postanschrift: Biegenstraße 30
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schöbener Ingenieure - Hr. Henning Schöbener
E-Mail: vergabe@schoebener.de
Telefon: +49 64668977623
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.peterundpaul-marburg.de/marburgpeterpaul/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Gemeindezentrum/Umbau Kirche der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Marburg

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul - Marburg (Bauherr) und das Bistum Fulda planen den Neubau

eines Gemeindezentrums mit Umbau der Kirche auf dem Grundstück Biegenstraße 18 in Marburg.

Das geplante Gemeindezentrum soll ein Haus der Kultur und der Begegnung werden. Es bündelt verschiedene

diözesane Aktivitäten und leistet zudem mit der KITA einen wichtigen kommunalen Beitrag. Es soll Ort des

Lernens, des Gebets, des Lebens, und des Arbeitens sein.

Die integrierte KITA, die sicherer Ort für ca. 75 Kinder werden soll, wird anteilig durch die Stadt Marburg

gefördert. Diese wird in der Ebene -1 verwirklicht, wo 3 Gruppen entstehen sollen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
45223220 Rohbauarbeiten
45400000 Baufertigstellung
45300000 Bauinstallationsarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Hauptort der Ausführung:

Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul Marburg

Biegenstraße 30

35037 Marburg

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vergeben werden sollen Arbeiten "zur Installation einer vorgehängten Betonplattenfassade" für den Neubau eins Gemeindezentrums mit Umbau der Kirche für die

katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul in der Biegestraße 18 in Marburg.

Es handelt sich dabei kategorisch um die nachfolgenden Leistungen:

- Bemusterung, Werkplanung, Statik inkl. Fertigteilplanung

- Baustelleneinrichtung

- Sichtbetonelemente Eingangsportal

- Vorgehängte Architekturbeton-Fassade

- Stundenlohnarbeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Sämtliche Kommunikation im Verfahren erfolgt über die Mailadresse Vergabe@schoebener.de. d.h. alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden

Vergabeverfahren stehen, sind ausschließlich elektronisch über die vorgenannte Mailadresse an den Auftraggeber zu richten.

Die Angebotsunterlagen sind anschließend auf Datentträger oder über Datentransfer an die auscschreibene Stelle zu übermitteln.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 098-267407
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Gemeindezentrum/Umbau Kirche der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Marburg

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 61515816
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe von Aufträgen, welche den maßgeblichen EU-

Schwellenwert voraussichtlich überschreitet. Aufgrund förderrechtlicher Vorgaben wird das Verfahren nach den

Vorschriften des GWB-Vergaberechts und der VOB/A im vorliegenden Verfahren durchgeführt.

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete

Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und

Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1

GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund

der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten

Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die

Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der

Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 61515816
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/06/2022