Dienstleistungen - 360105-2018

17/08/2018    S157

Deutschland-Ingolstadt: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

2018/S 157-360105

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ingolstadt
Postanschrift: Spitalstraße 3
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RAe Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de
Telefon: +49 94194583000
Fax: +49 94194583999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ingolstadt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av0ca4b8-eu-85049-ingolstadt-freianlagenplanung-verkehrsanlagenplanung
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen für zwei bis drei baugleiche Kindertageseinrichtungen, Leistungsbild Freianlagen und Verkehrsanlagen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planung von 2 bis 3 Kindertageseinrichtungen für 5 Gruppen auf zwei bis drei verschiedenen Grundstücken.

Die geplanten Kindertageseinrichtungen sollen so geplant werden, dass sie für den Betrieb als komplette Kinderkrippeneinrichtung, komplette Kindergarteneinrichtung oder als Mischnutzung geeignet sind.

Die Kindertageseinrichtungen sind als zweigeschossige Gebäude für je 125 Kinder auszulegen. Die HNF beträgt zurzeit laut beigefügtem Raumprogramm 560 m2 (siehe Anlage 01), mit einer Nutzfläche von insgesamt ca. 890 m2, diese Fläche wird im Planungsprozess angepasst. Für das Mittagessen ist eine „Cook & Freeze“ Zubereitung erforderlich und muss in der Planung berücksichtigt werden. Architektonisches Grobkonzept der Stadt Ingolstadt liegt vor.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 130 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Ingolstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt zwei bis drei baugleiche 5- gruppige Kindertageseinrichtungen (KTE) als Neubau auf zwei bis drei verschiedenen Baugrundstücken in Ingolstadt zu errichten.

Auf einem Grundstück ist mit archäologischen Funden zu rechnen.

Bei den Grundstücken ist teilweise noch Kampfmittelbelastung zu klären.

Die geplanten KTE sollen so geplant werden, dass sie für den Betrieb als komplette Kinderkrippeneinrichtung, komplette Kindergarteneinrichtung oder als Mischnutzung geeignet sind. Die KTE sind als zweigeschossige Gebäude für je 125 Kinder auszulegen. Die HNF beträgt zurzeit laut Raumprogramm 560 m2, mit einer Nutzfläche von insgesamt ca. 890 m2, diese Fläche wird im Planungsprozess angepasst. Für das Mittagessen ist eine „Cook & Freeze“ Zubereitung erforderlich und muss in der Planung berücksichtigt werden. Bei den den Vergabeunterlagen beigefügten Skizzen für einen Musterkindergarten handelt es sich um ein architektonisches Grobgebäude-/Grobraumkonzept, das als Grundlage für einen Vorentwurf dienen soll. Änderungen in der Raumaufteilung und geringfügige Anpassungen der Gebäudeabmessungen sind möglich, das Raumprogramm bedarf einer finalen Abstimmung. So muss zum Beispiel im Erdgeschoss eine zusätzliche Putzkammer geplant werden.

Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für die Freianlagenplanung gem. § 38 ff. HOAI und die Verkehrsanlagenplanung gem. § 45 ff. HOAI der zwei, optional drei KTE in Ingolstadt

— nach dem Leistungsbild des § 38 ff. HOAI 2013 für die Leistungsphasen 1-9,

— nach dem Leistungsbild des § 45 ff. HOAI 2013 für die Leistungsphsaen 1-9,

— sowie der Besonderen Leistung Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltspflege der LPH 9,

— sowie der Besonderen Leistung Örtliche Bauüberwachung nach Anlage 13.1 HOAI und ZVB-Ing

— sowie der Besonderen Leistung Überachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen Verkehrsanlagen,

— die Beauftragung mit weiteren Besonderen Leistungen wird vorbehalten.

Die LPH 3 ist bis Mitte Q2 2019 fertigzustellen. Geplanter Baubeginn ist Anfang Q4 2019 und die Inbetriebnahme der Baumaßnahmen ist für September 2020 geplant.

Die Leistungen werden stufenweise vergeben in folgenden Stufen:

Stufe 1: Lph. 1 und Lph. 2

Stufe 2: Lph. 3

Stufe 3: Lph. 4 bis 7

Stufe 4: Lph. 8 und 9.

Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht, sondern steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.

Vorläufige anrechenbare Kosten Gebäudeplanung:

— Projekt Odilostrasse: Freianlagen: 280 000,00 EUR, Verkehrsanlagen: 60 000,00 EUR,

— Projekt Retzbachweg: Freianlagen: 260 000,00 EUR,

— Projekt X (optional): 280 000,00 EUR, Verkehrsanlagen: 60 000,00 EUR.

Der Vertrag wird sich im Wesentlichen nach dem Vertragsmuster HAVKOM1 (Freianlagen und Verkehrsanlagen) richten, wobei im Hinblick auf die Typenplanung und die Option für die 3. KTE entsprechende Modifizierungen stattfinden müssen. Siehe Vertragsentwurf in den Vergabeunterlagen.

Zu beachten sind auch die Vertragsanlagen der Stadt Ingolstadt: https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Planen-Bauen/Kommunaler-Hochbau/index.php?La=1&NavID=2789.570&object=tx,465.3931.1&kat=&kuo=2&sub=0.

Zu beachten ist, dass das ausschließliche Nutzungsrecht am Entwurf an die Stadt Ingolstadt zu übertragen ist, und zwar zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt. Ein Nachbaurecht muss eingeräumt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 130 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/11/2018
Ende: 31/10/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Siehe Vergabeunterlagen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

— stufenweise Beauftragung, siehe II.2.4,

— optional: dritte Kindertageseinrichtung,

— optional: Besondere Leistungen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vergabegespräche finden voraussichtlich in der KW 42 statt. Die Stadt Ingolstadt legt Wert darauf, dass der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter bei dem Vergabegespräch anwesend sind.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die Handelsregister-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen.

Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Vorinformation).

Erklärungen nach GWB zum Nichvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB

Erklärung zur Einhaltung von § 128 GWB

Erklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. III.2.2

Berufsstand: siehe III.2.1

Im Übrigen: siehe III.1.2 bis III.2.3

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Landschaftsarchitekten im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV, Verkehrsanlagenplaner

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Nachweis einer bestehenden / im Auftragsfalle vorbehaltslos gewährten Haftpflichtversicherung über 1 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden ist zu erbringen. Bei ARGE muss die Versicherung für die ARGE als solche bestehen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/09/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 28/09/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/01/2019

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Eingereichte Unterlagen verbleiben beim AG und werden nicht zurückgegeben. Kosten werden nicht erstattet;

2) Die Unterlagen sind in verschlossenem Umschlag einzureichen. Der Name des Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken;

3) Die Vergabeunterlagen sind nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich in Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird das Angebot ausgeschlossen;

4) Sämtliche eingereichte Unterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen.5. Sämtliche Unterlagen sind ohne Heftklammern, ohne weitere Binder, „Tacker“/Heftklammer u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen:farbige Papiere mit max. 90 gr./qm) einzureichen (Scanfähigkeit!). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen;

6) Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen;

7) Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig/falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers;

8) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren;

9) Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers;

10) Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind;

11) Der Teilnahmeantrag/das Angebot selbst muss bei postalischem Versand zwingend bei der Stadt Ingolstadt (Vergabestelle), nicht bei der Kontaktstelle, eingereicht werden. Soweit elektronischer Upload ausdrücklich zulässig, ist die dort angegebene elektronische Adresse zu verwenden;

12) Maßgeblich ist bei postalischem Versand der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Stadt Ingolstadt in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an. Fax oder E-Mail sind nicht ausreichend. Ausreichend dagegen, soweit ausdrücklich zugelassen, elektronischer Upload an die dort angegebene elektronische Adresse;

13) Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters;

14) Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Verfahren] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen];

15) Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich per E-Mail zu stellen an vergabe@schrems-partner.de Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elektronischen Weg (E-Mail) der Vorzug gegeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: A
Ort: B
Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: A
Ort: B
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/08/2018