Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung
(HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.)
für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 1 + 2 + 3 + 4 + 5 und 8.
- Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9;
- vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
Anbindung der Heizzentrale an das vorhandene Nahwärmenetz
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht;
Es wurden noch keine Planungsleistungen Fachplanung Techn. Ausrüstung vgl. HOAI erbracht.
Es liegt das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie und eine Grobkostenschätzung als Grundlage für die wei-tere Bearbeitung vor.
Es wird davon ausgegangen, dass damit die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen der Stufe 1 entnommen werden.
Weitere Informationen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.