Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
II.1.2)CPV-Code Hauptteil45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
II.1.3)Art des AuftragsBauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 20/09/2019
Ende: 27/10/2025
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:29/08/2018
V.2.2)Angaben zu den AngebotenDer Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Ed Züblin AG
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Wayss & Freytag Ingenierurbau AG
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Max Bögl Stiftung & Co. KG
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Bauer Spezialtiefbau GmbH
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse:
http://www.bundeskartellamt.de/ VI.4.2)Zuständige Stelle für SchlichtungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabemmer des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:19/01/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
VII.1.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Anord 062: Bf Laim: Machbarkeit Interimsaufzug Bph2
Auf Druck des Behindertenbeirats und der verantwortlichen politischen Gremien wurde entschieden einen bauzeitlichen Aufzug im
Bf Laim, Zugangsbauwerk West zu errichten. Im Auftrag des Bauherrn DB S&S war ursprünglich ein barrierefreier Zugang über
die gesamte Bauzeit hinweg nicht vorgesehen. Als Erweiterung der Nutzungsdauer des Interimsaufzugs (Anordnung 060) über
die Bauphase 1.2 hinaus wird nun die Prüfung der Machbarkeit, Ausführungsplanung und Umsetzung Interimsaufzug Bf Laim für
die Bauphase 2 angeordnet.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 28/11/2018
Ende: 27/10/2025
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Ed Züblin AG
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Wayss & Freytag Ingenieurbau AG
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Max Bögl Stiftung & Co. KG
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Bauer Spezialtiefbau GmbH
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Anord 062: Bf Laim: Machbarkeit Interimsaufzug Bph2
Auf Druck des Behindertenbeirats und der verantwortlichen politischen Gremien wurde entschieden einen bauzeitlichen Aufzug im
Bf Laim, Zugangsbauwerk West zu errichten. Im Auftrag des Bauherrn DB S&S war ursprünglich ein barrierefreier Zugang über
die gesamte Bauzeit hinweg nicht vorgesehen. Als Erweiterung der Nutzungsdauer des Interimsaufzugs (Anordnung 060) über
die Bauphase 1.2 hinaus wird nun die Prüfung der Machbarkeit, Ausführungsplanung und Umsetzung Interimsaufzug Bf Laim für
die Bauphase 2 angeordnet.
VII.2.2)Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
IIm Vertrag des AN für den Umbau des Pbf Laim ist die Bauleistung sämtlicher Gewerke sowie deren Planung enthalten. DasBauwerk und der Interimsaufzug greifen ineinander und können nicht getrennt vergeben werden. Das Bauwerk ZBW West wirdabschnittsweise unter laufendem Bahn- und Fahrgastbetrieb umgesetzt. Neben der Planung wurde bereits mit der Ausführung derBaumaßnahme begonnen. Eine weitere Firma müsste sich in die komplexe, zeitkritische und sperrpausenabhängigen Bauphase1.2 einfügen und die Planung für den Interimsaufzug der bereits bestehenden komplexen und gewerkeübergreifende Planung fürdas ZBW anpassen. Der Interimsaufzug muss innerhalb der Bauphase 1.2 in einem sehr engen Baufeld errichtet werden, derZeitraum für die Umsetzung der Bauphase kann trotz zusätzlicher Leistung nicht verlängert werden. Eine Verzögerung durch eineweitere Firma muss daher zwingend vermieden werden, um den Meilenstein Inbetriebnahme Gleis1 neu mit zugehörigerBahnsteigkante einhalten zu können.
VII.2.3)Preiserhöhung