1. Handelsregister/Berufsregister
Dem Teilnahmeantrag ist ein Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister als Anlage beizufügen. Eine Kopie ist ausreichend. Der Auszug darf zum Ablauf der Teilnahmefrist gemäß Ziffer IV.2.2) nicht älter als 3 Monate sein. Darüber hinaus ist im Teilnahmeformular unter Buchstabe B. Ziffer 1 vom Bewerber eine entsprechende Eintragung vorzunehmen.
2. Zulassung als EVU/Sicherheitsbescheinigung
— Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein und dem Teilnahmeantrag eine Kopie einer gültigen Zulassung als Anlage beifügen oder in einer Anlage darlegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird,
— Der Bewerber muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen und dem Teilnahmeantrag eine Kopie einer gültigen Sicherheitsbescheinigung als Anlage beifügen.
Darüber hinaus sind im Teilnahmeformular unter Buchstabe B. Ziffer 2 die entsprechenden Eintragungen vom Bewerber vorzunehmen.
3. Genehmigung nach dem PBefG
— Der Bewerber muss nachweisen, dass er über personenbeförderungsrechtliche Genehmigungen nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 12 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verfügt und mit dem Teilnahmeantrag Kopien der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen nach dem PBefG als Anlage beifügen,
— Alternativ hat der Bewerber mit Abgabe des Teilnahmeantrages in einer Anlage darzustellen, wie die personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen bis spätestens 9 Monate vor der Betriebsaufnahme erlangt werden sollen.
Darüber hinaus sind im Teilnahmeformular unter Buchstabe B. Ziffer 3 die entsprechenden Eintragungen vom Bewerber vorzunehmen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die vorstehend genannten Unterlagen jeweils für dasjenige Mitglied/diejenigen Mitglieder vorzulegen, das/die für die Durchführung der jeweiligen fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen.
Die Eintragungen im Teilnahmeformular unter Buchstabe B. Ziffer 1 bis 3 sind abschließend mit einer Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) vom Bewerber zu versehen.
4. Erklärung nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4, § 124 Abs. 1 GWB
Der Bewerber muss zudem eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4, § 124 Abs. 1 GWB mit dem Teilnahmeantrag vorlegen. Dazu ist das im Teilnahmeformular unter Buchstabe C enthaltene Formblatt zu verwenden. Der Bewerber hat dort die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen und diese mit einer Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) zu versehen.