Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
Referenznummer der Bekanntmachung: 13TEI03849
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 16/09/2013
Ende: 31/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:30/09/2013
V.2.2)Angaben zu den AngebotenDer Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Mailänder Ingenieur Consult GmbH
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:06/07/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
VII.1.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 16/09/2013
Ende: 31/12/2022
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
Der Generalplaner für die gesamte PfA 9.0
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Mailänder Ingenieur Consult GmbH
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA 22-04 Planung Provisorium Empfangsgebäude Bahnhof Müllheim
VII.2.2)Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Für das Bauvorhaben Provisorium Empfangsgebäude Bahnhof Müllheim ist die Ausarbeitung einer detaillierten Planung erforderlich. Der AN hat die Entwurfsplanung erstellt und ist mit den kritischen Punkten der Planung vertraut. Die Leistungserbringung durch Dritte ist im Vergleich zur Leistungserbringung durch den AN nicht wirtschaftlich, da die bisherige Planung bereits durch den AN erfolgt ist und keine weitere Einarbeitung notwendig ist. Die Beauftragung der zu erbringenden Leistungen an Dritte wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Auch würde es durch die Einarbeitungszeit eines Dritten zu weiteren Verzögerungen bei der Erbringung der Leistungen kommen, was damit auch die Bauabwicklung und IBN verzögern könnte.
VII.2.3)PreiserhöhungAktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR