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Dienstleistungen - 391825-2015

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06/11/2015    S215

Belgien-Brüssel: Studie über die Berichterstattung zur Klimaschutzfinanzierung, einschließlich methodischer Fragen, eines Überblicks und der Bewertung neu entstehender Anforderungen

2015/S 215-391825

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Dienstleistungen

Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Klimapolitik, CLIMA.SRD.2 — Finanzen
Postanschrift: BU 9, 01/005
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Zu Händen von: „Markets Team“
E-Mail: clima-tenders@ec.europa.eu

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://ec.europa.eu/clima/tenders/index_en.htm

Elektronischer Zugang zu Informationen: https://etendering.ted.europa.eu/cft/cft-display.html?cftId=921

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Studie über die Berichterstattung zur Klimaschutzfinanzierung, einschließlich methodischer Fragen, eines Überblicks und der Bewertung neu entstehender Anforderungen.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Mitgliedstaaten der EU und die Europäische Kommission betrachten Transparenz bei der Finanzierung des Klimaschutzes als wesentlich für den Aufbau von Vertrauen. Gegenwärtig sind die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, über finanzielle Unterstützung Bericht zu erstatten, die sowohl aufgrund der internationalen Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change — UNFCCC) als auch im Rahmen der EU geleistet wird, insbesondere gemäß Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.5.2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf nationaler Ebene der Mitgliedstaaten und auf Ebene der Union und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 280/2004/EG (Überwachungssystem-Verordnung — Monitoring Mechanism Regulation (MMR)). Die Studie soll Unterstützung bei der Bewertung und Zusammenstellung von Informationen aus den verschiedenen Pflichten zur Berichterstattung leisten, auch durch eine Verbesserung der methodischen Ansätze. Des Weiteren wird es für die EU und ihre Mitgliedstaaten wichtig sein, ihren Ansatz der Klimaschutzfinanzierung unter Berücksichtigung der derzeitigen Arbeitsabläufe im Rahmen verschiedener Prozesse (z. B. OECD, multilaterale Entwicklungsbanken (multilateral development banks — MDB)) und angesichts der Rolle der Klimaschutzfinanzierung im zukünftigen Klimaschutzübereinkommen zu entwickeln. Der Auftrag umfasst auch Aufgaben im Zusammenhang mit den Entwicklungen in diesen Bereichen.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz

II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Wert: 210 538 EUR

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Qualität der vorgeschlagenen Methodik. Gewichtung 60
2. Arbeitsorganisation. Gewichtung 20
3. Qualitätskontrollmaßnahmen. Gewichtung 20
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
CLIMA.A.2/ETU/2015/0011.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Vorinformation

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 37-062225 vom 21.2.2015

Auftragsbekanntmachung

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 120-218768 vom 25.6.2015

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr: 340203/2015/714147/ETU/CLIMA.A.2
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
22.10.2015
V.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung: Öko-Institut e.V.
Postanschrift: Merzhauser Straße 173
Ort: Freiburg
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland

V.4)Angaben zum Auftragswert
Ursprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 250 000 EUR
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 210 538 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Monate: 9
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Anteil: 44 %

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung von Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die mit den Dienstleistungen vergleichbar sind, die vom öffentlichen Auftraggeber im Rahmen des Erstvertrags an den Wirtschaftsteilnehmer vergeben wurden.
Die Ausschreibungsunterlagen sind zum Herunterladen bei der unter Ziffer I.1 angegebenen Adresse erhältlich. Diese Website wird regelmäßig aktualisiert; die Bieter sind selbst dafür verantwortlich, die Website während des Ausschreibungszeitraums auf Aktualisierungen und Änderungen zu prüfen.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Budget in der Vorinformation 2015/S 37-062225 vom 21.2.2015 auf 250 000 EUR belief und dass der Titel lautete: „Berichterstattung über die Finanzierung für den Klimaschutz: 1) Bewertung internationaler Informationen zur Finanzierung des Klimaschutzes/MMR; 2) öffentliche Finanzierung; 3) private Finanzierung“. Das tatsächliche Budget in der Auftragsbekanntmachung lag zwischen 225 000 EUR und 250 000 EUR.

VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Gericht der Europäischen Union
Postanschrift: rue du Fort Niedergrünewald
Ort: Luxemburg
Postleitzahl: 2925
Land: Luxemburg
E-Mail: generalcourt.registry@curia.europa.eu
Telefon: +352 4303-1
Fax: +352 4303-2100
Internet-Adresse: http://curia.europa.eu

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den unter Ziffer I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.

Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.

Binnen 2 Monaten nach der Benachrichtigung über die Zuschlagsentscheidung kann bei der unter Ziffer VI.3.1 genannten Stelle Beschwerde eingelegt werden.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27.10.2015