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Bauleistung - 391925-2020

21/08/2020    S162

Deutschland-München: Fahrleitungsbauarbeiten

2020/S 162-391925

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Postanschrift: Richelstr. 3
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur Region Süd, Ralf Kirschner
E-Mail: ralf.ra.kirschner@deutschebahn.com
Telefon: +49 8913085615
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS 48 – Elektrifizierung u. Ertüchtigung der Str. Geltendorf-Memmingen-Lindau, Errichtung der Oberleitungsanlage, VE OLA 05 Leutkirch (e) – Hergatz (a), Strecke 4570 km 0,54 – Strecke 4560 km 17,96

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS 48 – Elektrifizierung u. Ertüchtigung der Str. Geltendorf-Memmingen-Lindau, Errichtung der Oberleitungsanlage, VE OLA 05 Leutkirch (e) – Hergatz (a), Strecke 4570 km 0,54 – Strecke 4560 km 17,96

Los-Nr.: 5.2
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Hauptort der Ausführung:

Leutkirch

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

ABS 48 – Elektrifizierung u. Ertüchtigung der Str. Geltendorf-Memmingen-Lindau, Errichtung der Oberleitungsanlage, VE OLA 05 Leutkirch (e) – Hergatz (a), Strecke 4570 km 0,54 – Strecke 4560 km 17,96

Los 5.2 - VE OLA 5.2 Kißlegg (a) - Hergatz (a).

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 22/08/2018
Ende: 12/12/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 159-365616

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI30965
Los-Nr.: 5.2
Bezeichnung des Auftrags:

ABS 48 – Elektrifizierung u. Ertüchtigung der Str. Geltendorf-Memmingen-Lindau, Errichtung der Oberleitungsanlage, VE OLA 05 Leutkirch (e) – Hergatz (a), Strecke 4570 km 0,54 – Strecke 4560 km 17,96

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
17/08/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Rail Power Systems GmbH
Postanschrift: Garmischer Straße 35
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 7 535 584.50 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/08/2020

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Hauptort der Ausführung:

Leutkirch

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

ABS 48 – Elektrifizierung u. Ertüchtigung der Str. Geltendorf-Memmingen-Lindau, Errichtung der Oberleitungsanlage, VE OLA 5.2 Kißlegg (a) - Hergatz (a)

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 22/08/2018
Ende: 12/12/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 7 535 584.50 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Rail Power Systems GmbH
Postanschrift: Garmischer Straße 35
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Gegenstand des Bauvertrags ist die Errichtung der Oberleitungsanlage bis zur Inbetriebnahme mit Aufnahme des elektrischen Zugbetriebs. Der Zeitraum zwischen Anlagenerrichtung und Inbetriebnahme ist je Abschnitt unterschiedlich lange. Weil sich die Gleislage durch andere Baumaßnahmen oder Bahnbetrieb in diesem Zeitraum ändern kann, müssen zusätzliche Abnahmeprüfungen zur Überprüfung der Maßhaltigkeit „Schiene-Fahrdraht“ ausgeführt werden. Je nach dem dann entdeckten Bedarf muss die Oberleitungsanlage angepasst werden, so dass der elektrische Bahnbetrieb möglich ist. Ebenso muss im Rahmen vom Zuschaltprocedere nach genauen Vorgaben von der DB Energie GmbH jeder einzelne schaltbare Bereich getestet werden. Im Fall von dabei entdeckten Fehlern oder Störungen muss die Oberleitungsanlage sofort angepasst werden. Die Inbetriebnahme mit Aufnahme vom elektrischen Zugbetrieb ist nicht ohne diese Leistungen zulässig. Der ursprünglich ausgeschriebene Leistungsinhalt mit der „Elektrifizierung der Strecke“ kann also nur mit den Leistungen „Zuschaltprocedere — Inbetriebnahme“ erreicht werden.

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Hauptvertrags waren diese Leistungen nicht hinreichend genau bekannt, da sie im Wesentlichen vom o. g. Zeitraum und anderen Baumaßnahmen abhängig sind und dafür keine gesicherte Grundlage bestand.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die sicherheits- und bahntechnischen Vorgaben erfordern es, die Arbeiten an der Oberleitungsanlage durch einen Auftragnehmer ausführen zu lassen, um drohenden Fehler oder Unklarheiten bei der Zuordnung von Leistungsbereichen auszuschließen. Konkret: Auftragnehmer X kann keine Spannungsprüfung durchführen, während Auftragnehmer Y Störungen beseitigt — die Unfallgefahr könnte nicht vermieden werden. Die erforderliche kurzfristige Störungsbeseitigung und Mängelbehebung kann nur vom Errichter der Anlage ausgeführt werden, weil die vertraglich geschuldete Leistung damit erst komplett erbracht wird. Der Gefahrenübergang ist für den Tag der Inbetriebnahme mit Aufnahme vom elektrischen Zugbetrieb vereinbart — bis dahin ist der Auftragnehmer vertraglich gebunden. Technische Änderungen der Anlage durch Andere sind nicht zulässig, um drohende Fehler oder Unklarheiten bei der vertraglichen bzw. gewährleistungsrechtlichen Zuordnung auszuschließen.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 7 535 584.50 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 7 655 584.50 EUR