VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender TextAbschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anstatt:
1. Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2014 - Juni 2021 erbrachten vergleichbaren Leistungen; d. h. LPH 8 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abgeschlossen sein. Vergleichbar sind Leistungen:
a) Wenn es sich um Neubauten von stationären Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen oder für Menschen mit Behinderung mit jeweils mehr als 50 Pflegeplätzen handelt.
b) Wenn für die Vorhaben Rechtsnormen zu beachten sind, die mit den Vorgaben der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) des Landes Baden-Württemberg sowie die betreffenden Ermessenslenkenden Richtlinien (ERL) vergleichbar sind.
c) Wenn jeweils die Fachplanungsleistungen umfassend erbracht wurden.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Es handelt sich hier um eine Mindestvoraussetzung. Wird diese vom Bieter nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
2. Beschreibung der technischen Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung der Leistung verfügt (z. B. CAD, AVA, Office- und Bildbearbeitungsprogramme, sonstige planungs- und baustellenrelevante Soft- und Hardware) mit Angabe der Produktnamen. Erforderlich sind gängige Produkte.
muss es heißen:
1. Eigenerklärung über mindestens 2 (zwei) Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2014 - Juni 2021 erbrachten vergleichbaren Leistungen; d.h. LPH 8 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abgeschlossen sein. Vergleichbar sind Leistungen:
a) Wenn es sich um Neubauten von stationären Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen oder für Menschen mit Behinderung mit jeweils mehr als 50 Pflegeplätzen handelt.
b) Wenn für die Vorhaben Rechtsnormen zu beachten sind, die mit den Vorgaben der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) des Landes Baden-Württemberg sowie die betreffenden Ermessenslenkenden Richtlinien (ERL) vergleichbar sind.
c) Wenn jeweils die Fachplanungsleistungen umfassend erbracht wurden.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Es handelt sich hier um eine Mindestvoraussetzung. Wird diese vom Bieter nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
2. Beschreibung der technischen Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung der Leistung verfügt (z.B. CAD, AVA, Office- und Bildbearbeitungsprogramme, sonstige planungs- und baustellenrelevante Soft- und Hardware) mit Angabe der Produktnamen. Erforderlich sind gängige Produkte.