Bekanntmachung vergebener Aufträge
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Unterstützung für Folgemaßnahmen betreffend die Halbzeitbewertung der Biodiversitätsstrategie der EU bis 2020 in Bezug auf Ziel 3A — Landwirtschaft.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der Auftrag dient der Unterstützung der Folgemaßnahmen betreffend die Halbzeitbewertung der Biodiversitätsstrategie der EU bis 2020 durch die Stärkung der faktengesicherten Grundlage hinsichtlich der Verknüpfungen zwischen Landwirtschaft und Biodiversität. Zu diesem Zweck werden im Rahmen des Auftrags verfügbare Daten zum Zustand und den Tendenzen der wichtigsten Lebensräume und Arten im Zusammenhang mit der Landwirtschaft einerseits und zu landwirtschaftlichen Praktiken andererseits zusammengestellt und es wird eine evidenzbasierte Methode zur Analyse der möglichen kausalen Zusammenhänge zwischen dem Zustand der Biodiversität und bestimmten landwirtschaftlichen Bewirtschaftungspraktiken in der EU erarbeitet und angewandt.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: 183 935 EUR
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Qualität der vorgeschlagenen Methodik. Gewichtung 60
2. Arbeitsorganisation. Gewichtung 25
3. Qualitätskontrollmaßnahmen. Gewichtung 15
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
ENV.B.2/SER/2015/0019.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 07.0202/2015/715574/SER/B.2 V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:3.11.2015
V.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 3
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Institute for European Environmental Policy (IEEP) gemeinsam mit dem British Trust for Ornithology
Postanschrift: 11 Belgrave Road, IEEP Offices, Floor 3
Ort: London
Postleitzahl: SW1V 1RB
Land: Vereinigtes Königreich
V.4)Angaben zum AuftragswertUrsprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 200 000 EUR
ohne MwSt
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 183 935 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Monate: 12
V.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Anteil: 25 %
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: 14 % + 11 %.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung von Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die mit den Dienstleistungen vergleichbar sind, die vom öffentlichen Auftraggeber im Rahmen des Erstvertrags an den Wirtschaftsteilnehmer vergeben wurden.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Auftrag bereits in der Vorinformation ABl. 2015/S 38-064198 vom 24.2.2015 mit dem Titel „Unterstützung für Folgemaßnahmen betreffend die Halbzeitbewertung der EU-Strategie für biologische Artenvielfalt für 2020“ mit einem Budget von 200 000 EUR veröffentlicht wurde. Die Spanne wurde nunmehr auf 170 000 EUR bis 200 000 EUR festgelegt (ohne MwSt.).
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den in Abschnitt I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.
Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung eines Rechtsbehelfs.
Binnen 2 Monaten nach der Benachrichtigung über die Zuschlagsentscheidung kann bei der unter Ziffer VI.3.1 genannten Stelle ein Rechtsbehelf eingelegt werden.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:4.11.2015