1) Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
3) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse (nicht Krankenkasse);
4) Gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen die Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen, bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine
anerkannte Übersetzung beizufügen.
5) Betriebshaftpflichtversicherung:
Bitte beachten Sie, dass die Mindestdeckungen der nachzuweisenden Betriebshaftpflichtversicherung
1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden insgesamt zweifach maximiert pro Jahr betragen müssen.