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Lieferungen - 419813-2015

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28/11/2015    S231

Deutschland-Magdeburg: Führungs- und Kommunikationssysteme

2015/S 231-419813

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Lieferauftrag

Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Technisches Polizeiamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: August-Bebel-Damm 19
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39126
Land: Deutschland
Zu Händen von: Frau Herrmann
E-Mail: kristin.herrmann@polizei.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 3915075611
Fax: +49 3915075105

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.polizei.sachsen-anhalt.de

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Fallbearbeitungs- und Vorgangssystem für den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV).
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Sachsen-Anhalt.

NUTS-Code DEE SACHSEN-ANHALT

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft Aufträge auf der Grundlage eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Fallbearbeitungs- und Vorgangssystem für den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV).
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

35711000 Führungs- und Kommunikationssysteme, 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72263000 Software-Implementierung

II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.):
Richtlinie 2004/18/EG

1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2004/18/EG

Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden:
technische Gründe
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
13.25-51162-19-517/15
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Sonstige frühere Bekanntmachungen

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 244-429790 vom 18.12.2014

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: Fallbearbeitungs- und Vorgangssystem für den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV)
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
20.11.2015
V.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung: rola Security Solutions GmbH
Postanschrift: Essener Str. 5
Ort: Oberhausen
Postleitzahl: 46047
Land: Deutschland

V.4)Angaben zum Auftragswert
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: viola.ueberfeldt@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 3455141536
Fax: +49 3455141115
Internet-Adresse: http://www.sachsen-anhalt.de

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Rein versorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes gerügt hat.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24.11.2015