Bekanntmachung vergebener Aufträge
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Fallbearbeitungs- und Vorgangssystem für den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV).
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungLieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Sachsen-Anhalt.
NUTS-Code DEE SACHSEN-ANHALT
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)Die Bekanntmachung betrifft Aufträge auf der Grundlage eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Fallbearbeitungs- und Vorgangssystem für den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV).
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)35711000 Führungs- und Kommunikationssysteme, 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72263000 Software-Implementierung
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.):
Richtlinie 2004/18/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2004/18/EG
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden:
technische Gründe
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)ZuschlagskriterienNiedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
13.25-51162-19-517/15
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben AuftragsSonstige frühere Bekanntmachungen
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 244-429790 vom 18.12.2014
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: Fallbearbeitungs- und Vorgangssystem für den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV)V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:20.11.2015
V.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 1
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: rola Security Solutions GmbH
Postanschrift: Essener Str. 5
Ort: Oberhausen
Postleitzahl: 46047
Land: Deutschland
V.4)Angaben zum Auftragswert
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Rein versorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes gerügt hat.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:24.11.2015