Referenzen
Der Bewerber hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei
geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den
Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, anzugeben (Mindestreferenzen),
aus der die Erfahrung des Bewerbers bei vergleichbaren Projekten hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Referenzprojekte, die vor 2019 abgeschlossen wurden, werden bei der Beurteilung der Eignung nicht
berücksichtigt.
Die Mindestreferenzen werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bewertet und dienen der Begrenzung
der Bewerber gem. § 51 VgV. Dabei gilt: Je vergleichbarer eine Referenz für die ausgeschriebenen
Leistung ist, desto mehr Punkte erhält der Bewerber für die jeweilige Referenz. Bewerber können
auch mehr als zwei Referenzen angeben; mit Punkten bewertet werden jedoch nur die zwei zwingend
geforderten Mindestreferenzen. Die Bewerber sollten daher genau darauf achten, welche Referenzen sie
als wertungsrelevante Referenzen angeben möchten und welche Referenzen lediglich der Information des Auftraggebers dienen. Eine weniger vergleichbare Referenz führt nicht zwingend zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung, da die Eignung des Bewerbers auch mit nicht voll vergleichbaren Referenzen gegeben sein könnte. Die Anforderungen an die Referenzen sowie die Wertung sind den Darstellungen des Bewertungsmaßstabs am Ende der jeweiligen Referenz zu entnehmen. Bewerbergemeinschaften haben ausgewählte Referenzen, die bewertet werden sollen, anzugeben und zu benennen, auf welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich die Referenz bezieht (zur Begrenzung der Bewerber). Darüber hinaus ist für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen. Hierdurch wird die Eignung der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft geprüft.
Nettogesamtumsatz
Des Weiteren hat der Bewerber eine Erklärung über den Nettogesamtumsatz pro Jahr, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Die Angaben zum Nettogesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre werden zum Zweck der Begrenzung der Bewerber gem. § 51 VgV bewertet.
Newcomer, die keinen Umsatz für drei Jahre vorweisen können, haben eine Null einzutragen und eine Erklärung hierzu als Anlage zu ihrem Angebot hochzuladen.