Bekanntmachung vergebener Aufträge
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Klimapolitik, SRD.2 — Finanzen
Postanschrift: BU 9, 01/005
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Kontaktstelle(n): http://ec.europa.eu/clima/tenders/index_en.htm
Zu Händen von: „Markets Team“
E-Mail: clima-tenders@ec.europa.eu
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://ec.europa.eu/clima/tenders/index_en.htm
I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Umfassende Überprüfung der Treibhausgasinventare der Mitgliedstaaten im Rahmen der Entscheidung über die Verteilung der Anstrengungen 2016.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Das vorrangige Ziel des Dienstleistungsauftrags besteht in der Unterstützung der umfassenden Überprüfung der Treibhausgasinventare der Mitgliedstaaten im Jahr 2016, um zu gewährleisten, dass die Europäische Kommission über genaue, zuverlässige und überprüfte Informationen zu den jährlichen Treibhausgasemissionen verfügt, um zu bestimmen, ob die ESD-Ziele eingehalten wurden, und um die Verpflichtungen der Europäischen Kommission gemäß Artikel 27 der Verordnung über einen Überwachungsmechanismus zu erfüllen.
Das zweite Ziel das Dienstleistungsauftrags ist der Auf- und Ausbau der Leistungsfähigkeit von ausgewählten Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine Verbesserung der Berichterstattung bezüglich ihres Treibhausgasinventars unter Anwendung der IPCC-Leitlinien von 2006.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: 963 800 EUR
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Qualität der vorgeschlagenen Methodik. Gewichtung 40
2. Arbeitsorganisation. Gewichtung 30
3. Qualitätskontrollmaßnahmen. Gewichtung 30
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
CLIMA.C.1/SER/2015/0004.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 340201/2015/716087/SER/CLIMA.C.1 V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:19.11.2015
V.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 1
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt GmbH
Postanschrift: Spittelauer Lände 5
Ort: Wien
Postleitzahl: 1090
Land: Österreich
V.4)Angaben zum AuftragswertUrsprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 1 000 000 EUR
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 963 800 EUR
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Monate: 16
V.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Anteil: 10 %
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: 9 % + 1 %.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrags auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung vergleichbarer Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die vom öffentlichen Auftraggeber im Rahmen des Erstauftrags an den Wirtschaftsteilnehmer vergeben wurden.
Die Ausschreibungsunterlagen sind zum Herunterladen unter der in Abschnitt I.1 angegebenen Adresse erhältlich. Diese Website wird regelmäßig aktualisiert; die Bieter sind selbst dafür verantwortlich, die Website während des Ausschreibungszeitraums auf Aktualisierungen und Änderungen zu prüfen.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Auftrag bereits in der Vorinformation 2015/S 37-062225 vom 21.2.2015 veröffentlicht wurde, unter dem Titel „ESD: Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags für eine umfassende Überprüfung im Jahr 2016“.
Des Weiteren wird auf die Erläuterung der Spanne unter II.2.1 und II.2.2 im ABl. 2015/S 86-154253 vom 5.5.2015 hingewiesen und darauf, dass die Budgetspanne zwischen 850 000 EUR und 1 000 000 EUR lag.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den in Abschnitt I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.
Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung eines Rechtsbehelfs.
Binnen 2 Monaten nach der Benachrichtigung über die Zuschlagsentscheidung kann bei der unter Ziffer VI.3.1 genannten Stelle ein Rechtsbehelf eingelegt werden.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:24.11.2015