1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
3. Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.
4. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
I. Mindestanforderung an die Bürogröße
Das Büro muss neben dem Projektleiter und Bauleiter über mindestens einen Vertreter mit einer leistungsbezogenen akademischen Qualifikation gemäß der Ziffer III.2.1 verfügen. Kleinen Büros wird mit Hinblick darauf empfohlen, eine Bewerbergemeinschaft einzugehen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung von vergleichbaren Gebäuden durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mindestens 3 Referenzobjekte anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
1. Mindestens eine Referenz, die die Erbringung von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung Elektro (Anlagengruppen 4 und 5) an Gebäuden betrifft, die unter Denkmalschutz stehen oder an historischen Gebäuden (anrechenbare Kosten von mindestens 100.000 EUR, die Leistungsphasen nach § 55 HOAI 2, 3, 5 und 8 sind mindestens überwiegend erbracht worden);
2. mindestens zwei weitere Referenzen über Planungsleistungen einer Technischen Gebäudeausrüstung Elektro (Anlagengruppen 4 und 5) in einer vergleichbaren Größenordnung mit anrechenbaren Kosten von mindestens 200.000 EUR, bei der die Leistungsphasen nach § 55 HOAI 2, 3, 5 und 8 mindestens überwiegend erbracht worden sind;
Es können weitere Referenzen eingereicht werden. Zusätzliche Referenzen erhöhen die Eignung.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber eine kurze Beschreibung der Maßnahme (max. 3 DIN-A-4 Seiten einzureichen sowie den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Empfehlungsschreiben sind wünschenswert.
Bei allen Referenzen muss die Leistungsphase 8 oder die Inbetriebnahme des Gebäudes nach dem 01.01.2016 und vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung stattgefunden haben. Zu den Referenzen hat der Bewerber mitzuteilen, inwieweit sie von den zur Ausführung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen. Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzpunkt) genutzt werden.