Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
1. Angaben zu den erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Planungsleistungen der unter Ziff. II.2.4 der Bekanntmachung bezeichneten Art) mit konkreter Beschreibung der beauftragten Planungsleistungen (Leistungsbilder und Leistungsphasen nach HOAI und Angabe, inwieweit die jeweiligen Leistungen selbst/in einer Arbeitsgemeinschaft oder als/durch Nachunternehmer ausgeführt wurden), zum Leistungszeitraum und dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten;
2. Angabe der in den letzten drei Kalenderjahren (2019, 2020, 2021) jahresdurchschnittlich sowie aktuell festen Beschäftigten inklusive Geschäftsführung/Büroinhaber untergliedert in Architekten/Ingenieure (mit Qualifizierung zum Nachhaltigkeitskoordinator) und sonstige Mitarbeiter.
zu 1)
1. Der Bieter muss über mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Planung der Bauphysik gemäß Anlage 1 zur HOAI verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten Fachplanungsleistungen setzt jeweils voraus, dass
a) die Planungsleistungen für die Realisierung (Erweiterung, Sanierung (Umbau/Instandsetzung/Modernisierung), Neubau) eines Hochbau erbracht wurden,
b) der Bieter dort zumindest die Leistungsphasen 2 bis 5 im Sinne von Ziffer 1.2 der Anlage 1 der HOAI für die Bereiche Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) sowie Raumakustik erbracht hat,
c) die Leistungsphase 5 im Zeitraum seit 01/2018 abgeschlossen wurde,
d) die Baukosten (KG 300 und 400 nach DIN 276) bei mind. 10.000.000 Euro (netto) lagen,
e) das Gebäude in der Honorarzone III eingeordnet war.
2.Der Bieter muss über mindestens eine Referenz über die Erbringung von vergleichbaren Leistung im Bereich Nachhaltigkeitskoordinator verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen setzt voraus,
a) Nachhaltigkeitskoordination bei Gebäudeplanung und Ausführung,
b) abgeschlossene Zertifizierung nach BNB- oder DGNB-Standard (oder gleichwertig),
c) Bauvolumen (KG 200 bis 600 nach DIN 276) von mindestens 1 Mio. Euro (netto),
d) es handelt sich um keine Nachzertifizierung,
e) Abschluss der Zertifizierung in den letzten fünf Jahren (seit 01/2018).
Im Falle eines Angebots einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.
zu 2) Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen müssen aktuell über zwei feste Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführung / Büroinhaber) als Architekt/Ingenieur verfügen. Ein Mitarbeiter muss dabei die Qualifizierung als Nachhaltigkeitskoordinator besitzen.