Teilangebote sind nicht zugelassen.
Verhandlungen: Es finden keine Begehungen statt.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Schlusstermin / Bemerkungen: Für die Einhaltung des Eingabetermines ist das Eintreffen bei der ausschreibenden Stelle massgebend, nicht der Poststempel.
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Rückfragen haben bis spätestens am 30.08.2022 (Datum Eingang bei der Auftraggeberin massgebend) unter www.simap.ch elektronisch zu erfolgen. Die Fragen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Verspätet eingereichte oder in einer anderen Sprache verfasste Fragen werden nicht beantwortet. Im Sinne der Gleichbehandlung werden die Fragen elektronisch und anonym allen Anbietern/Anbieterinnen bis spätestens 02.09.2022 offengelegt und über www.simap.ch beantwortet. Aus diesem Grund ist der Text der Rückfrage/n so zu formulieren, dass er keinen Aufschluss über den/die Fragesteller/in zulässt. Die Auftraggeberin ist nicht in der Lage, persönliche Auskünfte am Telefon hinsichtlich Status oder weiterer Details zur Ausschreibung zu erteilen.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 01.08.2022 , Dok. 1279217Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 30.08.2022.
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab01.08.2022bis 05.09.2022
Bedingungen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen werden über www.simap.ch publiziert, von wo aus die Dokumente durch die Anbietenden selbstständig bezogen werden können. Die GVZ versendet keine Unterlagen.