Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code:
DE300 BerlinPostleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Strategischer Einkauf Fahrzeuge und Ersatzteile
E-Mail:
EinkaufSE1.Postfach@bvg.deInternet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.bvg.deAdresse des Beschafferprofils:
http://www.ted.europa.eu I.6)Haupttätigkeit(en)Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von 80 U-Bahnwagen.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil34622000 Eisenbahn- und Straßenbahnpersonenwagen und Oberleitungsbusse
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von 80 U-Bahnwagen.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftrag beinhaltet die Lieferung von 80 U-Bahnwagen. Die Lieferung der ersten Wagen ist spätestens im 2. Halbjahr 2019 erforderlich.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der tatsächliche Auftragswert wird nicht bekannt gegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Aufgrund eines nicht vorhersehbaren, substanziellen Verschleißes an U-Bahnwagen der Baureihe F79 entsteht ein kurzfristiger, zusätzlicher Beschaffungsbedarf von 80 U-Bahnwagen mit erster Lieferung spätestens ab dem 2. Halbjahr 2019.
Die technischen Besonderheiten des Berliner U-Bahn-Netzes führen dazu, dass bei Auftragsvergaben von den Herstellern eigens für den Einsatz beim Auftraggeber konstruierte Wagen zur Verfügung gestellt werden müssen. Inklusive Konstruktion und Entwicklung der Fahrzeuge muss hier von einer Vorlaufzeit von ca. 5 Jahren bis zur Lieferung von einsatzfähigen Fahrzeugen ausgegangen werden. Die Lieferung zum vorgesehenen Zeitpunkt, durch den der Beschaffungsgegenstand wesentlich mitbestimmt wird, kann also nur durch einen Hersteller erfolgen, der aktuell U-Bahnen für den Auftraggeber produziert.
Bereits im Dezember 2016 wurde ein neues Vergabeverfahren für die Beschaffung von U-Bahnfahrzeugen gestartet. Aufgrund der beschriebenen Vorlaufzeiten führt dieses Beschaffungsvorhaben nicht zu einer kurzfristigen Behebung des Engpasses.
Ein zusätzliches Vergabeverfahren mit Bekanntmachung würde – aufgrund des kurzfristigen Bedarfes – auf das Vorliegen des Angebotes eines Bieters hinauslaufen. Verfahren zur bloßen Formwahrung sollen aber vermieden werden.
Das Beschaffungserfordernis ist auf einen außerplanmäßigen, nicht vorhersehbaren Verschleiß an den Fahrzeugen zurückzuführen. Der mangelnde Wettbewerb ist daher nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Parameter der Vergabe.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:25/10/2017
V.2.2)Angaben zu den AngebotenDer Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Stadler Pankow GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für SchlichtungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts, Zentrale Prüfstelle der BVG V-REV/ZVP (iPlz: 10601)
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10096
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:26/10/2017