Dienstleistungen - 435009-2016

10/12/2016    S239

Belgien-Brüssel: Umfassende Überprüfung, einschließlich des Ausbaus von Leistungsfähigkeit, der Emissionsinventare der Mitgliedstaaten im Rahmen der Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe

2016/S 239-435009

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Directorate-General for Environment, SRD.2 — Finance
Postanschrift: BU-9 01/005
Ort: Brussels
NUTS-Code: BE BELGIQUE-BELGIË
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
E-Mail: env-tenders@ec.europa.eu
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://ec.europa.eu/environment/funding/calls_en.htm
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umfassende Überprüfung, einschließlich des Ausbaus von Leistungsfähigkeit, der Emissionsinventare der Mitgliedstaaten im Rahmen der Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe.

Referenznummer der Bekanntmachung: ENV.C.3/SER/2016/0033.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Von dem Auftragnehmer wird gefordert, eine umfassende Überprüfung der Emissionsinventare der Mitgliedstaaten, ergänzt um die informativen Inventarberichte, die im Rahmen der Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) vorgelegt werden, auf der Grundlage von vom Auftragnehmer erstellten Leitlinien für die Überprüfung vorzunehmen. Die umfassende Inventarüberprüfung soll dazu beitragen, präzise, zuverlässige und geprüfte Emissionsinventare, insbesondere für die Jahre 2005 und 2015, bereitzustellen. Mit dem Auftrag soll außerdem ein Beitrag zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Verbesserung ihrer Berichterstattung zu den nationalen Emissionsinventaren in Vorbereitung für die folgenden Berichtszyklen geleistet werden. Im Rahmen des Überprüfungsprozesses sind die Leitlinien zu Emissionsinventaren zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit dem Übereinkommen über weiträumige und grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Convention on Long-Range and Transboundary Air Pollution — CLRTAP) und der Überprüfung der Treibhausgasinventare der EU festgelegt wurden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 982 250.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: 00 Not specified
Hauptort der Ausführung:

„extra muros“.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausschreibung im offenen Verfahren, einzelner Dienstleistungsauftrag über 14 Monate.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Eignung der vorgeschlagenen Methodik / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Arbeitsorganisation und Zuteilung der Ressourcen / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskontrollmaßnahmen / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 50/50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Diese Ausschreibung erschien bereits in der Vorinformation 2016/S 043-070158 vom 2.3.2016 mit dem Titel „Ausbau der Leistungsfähigkeit der Qualitätssicherung/Qualitätskontrolle von Emissionsinventaren“.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 126-224623
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 070201/2016/741511/SER/ENV.C.3
Bezeichnung des Auftrags:

Umfassende Überprüfung, einschließlich des Ausbaus von Leistungsfähigkeit, der Emissionsinventare der Mitgliedstaaten im Rahmen der Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/11/2016
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt GmbH
Postanschrift: Spittelauer Lände 5
Ort: Wien
NUTS-Code: AT ÖSTERREICH
Postleitzahl: 1090
Land: Österreich
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 000 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 982 250.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
Anteil: 80 %
Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:

80 %.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstaben e und f der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) 2015/1929 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.10.2015 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrags Aufträge über weitere Dienstleistungen im Verhandlungsverfahren (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung) vergeben, und zwar unter den in Artikel 134 Absatz 4 genannten Bedingungen bei neuen Dienst- oder Bauleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Dienst- oder Bauleistungen bestehen, die von demselben öffentlichen Auftraggeber an den Wirtschaftsteilnehmer vergeben werden, der den ursprünglichen Auftrag erhalten hat, sofern diese Dienst- oder Bauleistungen einem Grundprojekt entsprechen und dieses Projekt Gegenstand des ursprünglichen Auftrags war, der nach Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung vergeben wurde.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Gericht der Europäischen Union
Postanschrift: rue du Fort Niedergrünewald
Ort: Luxembourg
Postleitzahl: 2925
Land: Luxemburg
E-Mail: GeneralCourt.Registry@curia.europa.eu
Telefon: +352 4303-1
Fax: +352 43032100
Internet-Adresse: http://curia.europa.eu
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den in Abschnitt I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.

Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.

Rechtsbehelfe können innerhalb von 2 Monaten nach der Mitteilung der Vergabeentscheidung bei der unter VI.4.1 genannten Stelle eingelegt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/11/2016